SDS-newsline Onlinezeitung

17. Januar 2018
von schueler
Keine Kommentare

Neues Mathe-Diplom in Chemnitz

Chemnitz (dpa/tmn) – An der Technischen Universität Chemnitz gibt es
ab dem kommenden Semester einen Diplom-Studiengang für Mathematik.
Das Angebot soll die bestehenden Bachelor- und Master-Studiengänge
aber nicht ersetzen, sondern ergänzen, teilt die Hochschule mit.
Studenten können aus dem Bachelor oder den Master ins Diplom
wechseln, umgekehrt ist ein Wechsel innerhalb der ersten zwei Jahre
ebenfalls möglich.

Der Aufbau des zulassungsfreien Studiengangs ist modularisiert: Nach
dem vier Semester langen Grundstudium mit einem verpflichtenden
Überblick über alle Disziplinen folgen fünf Semester Hauptstudium.
Darin können Teilnehmer ihre Lehrveranstaltungen weitestgehend frei
wählen.

15. Januar 2018
von schueler
Keine Kommentare

Was geschah heute vor 75 Jahren?

Am 15. Januar 1943 wurde der Pentagon, der Hauptsitz des US-amerikanischen Verteidigungsministeriums fertiggestellt. Mit seinen je 280 Meter langen Außenwänden, einer Grundfläche von rund 135.000 Quadratmetern, einer Bürofläche von etwa 344.280 Quadratmetern und einem Volumen von rund 2 Millionen Kubikmetern gilt es als das neuntgrößte Gebäude der Welt und das größte einzelne Verwaltungsgebäude. Das Bauland für das neue Kriegsministerium im Südosten Washingtons war unter dem Namen Arlington Farms bekannt und wurde von fünf Straßen eingerahmt. Das gab die charakteristische Form des Gebäudes vor: Ein Pentagon, als Fünfeck. Und so übernahm der Architekt George Bergstorm die Zahl fünf für die fünf Gebäudeflügel und die Anzahl der Stockwerke. Jeder Punkt im Bau ist von jedem anderen Punkt zu Fuß in unter sieben Minuten erreichbar. Am 11. September 2001 kam es dann zu einem Terroranschlag das am 60. Jahrestag seines Baubeginns passierte. Es kamen 189 Menschen ums Leben. Durch die befestige Bauweise von 1941 und die 2001 kurz vor dem Einschlag erneuerten Sicherheitsfenster retteten vielen Menschen im 1. Stock und an den angrenzenden Blöcken das Leben bevor dann nach 19 Minuten die Boeing 757 in das Gebäude einschlug und der 1. Stock in sich zusammen brach.

15. Januar 2018
von schueler
Keine Kommentare

«Wer hier pisst, stirbt» – Club wehrt sich gegen Wildpinkler

Stuttgart (dpa) – Im Kampf gegen Wildpinkler setzt ein Club in
Stuttgart auf eine drastische Aktion. «Wer hier pisst, stirbt» ist
auf einem Schriftzug an dem Lokal in der Innenstadt zu lesen.

Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine ernst gemeinte
Drohung, sondern um ein Kunstwerk, wie «Stuttgarter Zeitung» und
«Stuttgarter Nachrichten» berichten. Bekommen haben es die
Clubbetreiber demnach bei der Fotoausstellung eines Künstlers im Juli
2015. Nun hängt es dort im Kampf gegen Wildpinkler.

Wirklich abzuschrecken scheint es die aber nicht: Sie und ihr
Personal müssten auch nach der Installation täglich zu Gießkanne und
Chlor greifen, um Flüssigkeiten und Gerüche zu verbannen, sagte
Ninette Sander vom Club «White Noise» den Blättern. «Der Gestank weht
durch die ganze Passage.» Der Club liegt an der Unterführung eines
U-Bahnhofs.

Auch andernorts hat man mit Wildpinklern zu kämpfen: Zuletzt setzten
Säure und Salz von Urin etwa der Substanz des Ulmer Münsters zu – dem
höchsten Kirchturm der Welt. Mehr Toiletten und Appelle an die
Vernunft sorgten aber für Abhilfe. Auf der Hamburger Partymeile St.
Pauli setzte man zuletzt etwa auf eine Spezialwand mit besonders
feuchtigkeitsabweisendem Lack – die gewissermaßen zurückpinkelt.

15. Januar 2018
von schueler
Keine Kommentare

Gabriel übernimmt Lehrauftrag an Bonner Uni

Bonn (dpa) – Der amtierende Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) wird
einem Zeitungsbericht zufolge im Frühjahr einen Lehrauftrag an der
Universität Bonn übernehmen. Gabriels Engagement sei eine «große
Chance für die Universität und unsere Studierenden», sagte Uni-Rektor
Michael Hoch dem Bonner «General-Anzeiger» (Freitag). Auch der
SPD-Politiker habe dieses Vorhaben bestätigt, meldete das Blatt. Nach
den bereits weit fortgeschrittenen Plänen solle Gabriel im kommenden
Sommersemester am Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie
ein Seminar über die Rolle Deutschlands in Europa und der Welt
leiten.

Nach Informationen des «General-Anzeigers» könnte das Engagement über
das Seminar hinaus ausgeweitet werden. Der aktuelle Lehrauftrag laufe
unabhängig davon, ob Gabriel in einer möglichen neuen großen
Koalition Außenminister bleibe, berichtet die Zeitung. Die
Verpflichtung des amtierenden Außenministers sei Teil von Hochs Plan,
den Schwerpunkt der Universität auf die Themen Europa und das
deutsch-französische Verhältnis weiter auszubauen, hieß es.

15. Januar 2018
von schueler
Keine Kommentare

Schwänzen der Berufsschule kann Ende der Ausbildung bedeuten

Düsseldorf/Köln (dpa/tmn) – Auszubildende dürfen die Berufsschule
nicht schwänzen. Das gilt auch dann, wenn ihnen der Stoff dort viel
zu leicht oder zu schwer erscheint. Denn für wiederholtes Fehlen kann
die Berufsschule Azubis von der Schule verweisen – und damit endet
automatisch auch die Lehre, warnt das Portal «Stark für Ausbildung».
Statt einfach nicht hinzugehen, sollten sich unter- oder überforderte
Azubis deshalb Hilfe suchen, rät das Portal, das ein gemeinsames
Projekt der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung und der
Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) ist.

Wer mit dem Stoff nicht zurecht kommt, kann über seinen Ausbilder
oder direkt bei der Arbeitsagentur die sogenannten
Ausbildungsbegleitenden Hilfen (ABH) beantragen. Das ist eine Art
Nachhilfeunterricht, der zusätzlich zum Besuch der Berufsschule
stattfindet. Wer sich dagegen unterfordert fühlt, kann sich in
Abstimmung mit Berufsschule und Betrieb zusätzliche Aufgaben suchen.
So können leistungsstarke Azubis zum Beispiel weniger fitte
Mitschüler unterstützen oder den Unterricht mitgestalten.

15. Januar 2018
von schueler
Keine Kommentare

Arbeit, Verkehr, Bildung – Zentrale Ergebnisse der Sondierung

Berlin (dpa) – Noch gibt es keinen Koalitionsvertrag. CDU, CSU und
SPD haben sich in ihren Sondierungen aber schon auf eine Reihe von
Vorhaben verständigt. Ein Überblick über zentrale Ergebnisse:

RENTE: Mütter, die vor 1992 drei oder mehr Kinder geboren haben,
sollen auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet
bekommen. Wer Jahrzehnte gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige
gepflegt hat, soll nach 35 Beitragsjahren eine Grundrente zehn
Prozent über der Grundsicherung erhalten. Selbstständige sollen zur
Altersvorsorge verpflichtet werden, in der gesetzlichen Rente oder
anderer Form. Das Rentenniveau soll bis 2025 auf 48 Prozent gehalten
und für die Zeit danach eine Rentenkommission eingerichtet werden.

KRANKENVERSICHERUNG: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
sollen wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
bezahlt werden. Derzeit gibt es einen festen allgemeinen Beitragssatz
von 14,6 Prozent, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen
zahlen. Dazu kommt aber ein Zusatzbeitrag, den Kassenmitglieder
allein schultern müssen. Er liegt im Schnitt bei 1 Prozent.

ARBEITSMARKT: Das zunächst gescheiterte Rückkehrrecht von Teilzeit in
Vollzeit soll nun kommen – für Firmen ab 45 Mitarbeitern. Bei 45 bis
200 Mitarbeitern soll dieser Anspruch nur einem pro 15 Mitarbeitern
gewährt werden müssen. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll
um 0,3 Prozentpunkte sinken. Für Langzeitarbeitslose soll ein neues
Förder-Instrument «Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle» kommen. Ein
«Fachkräfteeinwanderungsgesetz» soll den Zuzug ordnen und steuern.

PFLEGE: Gegen den Mangel an Pflegekräften sollen Arbeitsbedingungen
und Bezahlung in Altenheimen und Kliniken «sofort und spürbar»
verbessert werden. Zusätzliche Stellen sollen gefördert werden.

FAMILIEN: Das Kindergeld soll um 25 Euro pro Kind und Monat steigen –
zum Juli 2019 um 10 Euro und zum Januar 2021 um weitere 15 Euro. Der
Kinderfreibetrag steigt entsprechend. Auch der Kinderzuschlag für
Einkommensschwache soll erhöht werden. Kinderrechte sollen eigens im
Grundgesetz verankert werden.

BILDUNG: Die Schulen sollen mit einer «Investitionsoffensive» stärker
unterstützt werden. Ein «nationaler Bildungsrat» soll Bildungschancen
im gemeinsamen Schulterschluss von Bund und Ländern verbessern. Zudem
sollen ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
geschaffen und die Ausbildungsförderung Bafög deutlich erhöht werden.

FINANZEN: Der Solidaritätszuschlag soll schrittweise wegfallen – in
dieser Wahlperiode mit einem «deutlichen ersten Schritt», der rund 90
Prozent der Zahler voll entlastet. Steuererhöhungen für die Bürger
soll es nicht geben. Für den Haushalt gilt weiter das Ziel einer
«schwarzen Null», also keiner neuen Schulden. Die Länder sollen bis
2021 insgesamt acht Milliarden Euro für Flüchtlingskosten erhalten.

SICHERHEIT: Bei den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sollen
je 7500 zusätzliche Stellen geschaffen werden, zudem 2000 neue
Stellen in der Justiz. Für den Umgang mit terroristischen Gefährdern
sollen bundesweit einheitliche Standards kommen.

MIGRATION: Der Zuzug von Flüchtlingen soll die Zahl von 180 000 bis
220 000 pro Jahr nicht überschreiten. Asylverfahren sollen künftig in
«zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen»
stattfinden. Der derzeit ausgesetzte Familiennachzug für Flüchtlinge
mit eingeschränktem Schutzstatus soll eng begrenzt werden – limitiert
auf 1000 Menschen pro Monat und unter mehreren Voraussetzungen.

WOHNEN: Der Wohnungsbau soll mit Steueranreizen gefördert und
Familien sollen bei der Eigentumsbildung unterstützt werden. Die
Mietpreisbremse soll auf Wirksamkeit überprüft werden.

VERTEIDIGUNG: Rüstungsexporte sollen auch mit strengeren Richtlinien
weiter eingeschränkt werden. Die Bundeswehrtruppen in Afghanistan und
Mali sollen aufgestockt, die militärische Beteiligung am Kampf gegen
die Terrormiliz Islamischer Staat soll dagegen eingeschränkt werden.

EUROPA: Deutschland soll in die Debatte für eine Stärkung der EU
aktiv werden. Gemeinsam mit Frankreich soll die Eurozone reformiert
werden. Ziel ist zudem eine «solidarische Verantwortungsteilung in
der EU» in der Flüchtlingspolitik. Generell gelte: «Wir sind auch zu
höheren Beiträgen Deutschlands zum EU-Haushalt bereit.»

DEMOKRATIE: Programme gegen Links- und Rechtsextremismus, Islamismus
und Antisemitismus sollen ausgebaut werden. Eine Kommission soll
Vorschläge für mögliche weitere Elemente direkter Demokratie machen.

KLIMASCHUTZ: Das Klimaschutzziel für 2030 soll «auf jeden Fall»
erreicht und die «Handlungslücke» bei der angestrebten Senkung des
CO2-Ausstoßes bis 2020 schnellstmöglich geschlossen werden. Die
Maßnahmen soll eine Kommission bis Ende 2018 erarbeiten. Beachtet
werden sollen Versorgungssicherheit, Sauberkeit, Wirtschaftlichkeit
und eine Umsetzung ohne Strukturbrüche. Erneuerbare Energien sollen
schneller ausgebaut werden: auf einen Anteil von 65 Prozent bis 2030.

VERKEHRSWEGE: Die zuletzt gestiegenen Investitionen des Bundes in die
Verkehrswege sollen «mindestens auf dem heutigen Niveau» fortgeführt
werden. Ein «Beschleunigungsgesetz» soll Planen und Bauen für
«Verkehr, Infrastruktur, Energie und Wohnen» erleichtern.

DIESEL: Fahrverbote wegen Luftverschmutzung in Städten sollen
vermieden werden – unter anderem mit «effizienteren und sauberen
Verbrennungsmotoren inklusive Nachrüstungen». Die Kommunen sollen für
Luftreinhaltung und Verkehrsprojekte mehr Geld bekommen.

GLYPHOSAT: Nach der umstrittenen weiteren EU-Zulassung soll der
Einsatz des Unkrautgifts national beschränkt und «so schnell wie
möglich grundsätzlich beendet» werden. Den Anbau gentechnisch
veränderter Pflanzen sollen bundesweit einheitliche Regeln verbieten.

TIERSCHUTZ: Für Fleisch aus besserer Tierhaltung soll die schon seit
längerem geplante staatliche Kennzeichnung mit einem Tierwohllabel
kommen. Das Massen-Töten männlicher Küken soll beendet werden.
«Patente auf Pflanzen und Tiere lehnen wir ab.»

DIGITALISIERUNG: Bis 2025 soll es flächendeckend schnelles Internet
mit Gigabit-Netzen geben. Für Bürger und Unternehmen soll ein
zentrales digitales Verwaltungsportal aufgebaut werden. Im Internet
sollen weiter alle Inhalte mit gleichem Tempo transportiert werden.

VERBRAUCHERSCHUTZ: Für Fälle mit vielen Betroffenen wie beim
Diesel-Skandal soll eine Musterfeststellungsklage möglich werden.

15. Januar 2018
von schueler
Keine Kommentare

Neuer Fernstudiengang für Kunststofftechnik

Pfungstadt (dpa/tmn) – Die Wilhelm-Büchner-Hochschule hat ab sofort
einen neuen Fernstudiengang für Kunststofftechnik im Angebot.
Teilnehmer erwerben dabei in sieben Semestern Regelstudienzeit einen
Bachelor of Engineering, teilt die private Fachhochschule mit. Die
angehenden Ingenieure für Kunststofftechnik lernen unter anderem,
neue Fertigungsverfahren oder die Maschinen dafür zu entwickeln und
Material zu prüfen.

Mit dem erworbenen Wissen können Absolventen dann zum Beispiel im
Fahrzeug- oder Maschinenbau, in der chemischen Industrie oder in der
Möbelherstellung arbeiten. Das kostenpflichtige, berufsbegleitende
Fernstudium ist ab sofort belegbar. Die Gebühren liegen bei 333 Euro
pro Monat oder knapp 14 000 Euro insgesamt.

15. Januar 2018
von schueler
Keine Kommentare

Experte nimmt Schulen beim Thema Kindesmissbrauch in die Pflicht

Freiburg (dpa) – Der Missbrauchbeauftragte Johannes-Wilhelm Rörig
nimmt Schulen in die Pflicht, Kindesmissbrauch frühestmöglich zu
erkennen und so zu verhindern. «Die Schule ist der einzige Ort, wo
wir wirklich alle Kinder erreichen können», sagte der Unabhängige
Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Deutschen
Presse-Agentur. Der Beauftragte reagierte damit auf einen kürzlich
aufgedeckten Missbrauchsfall bei Freiburg, bei dem eine Frau
Ermittlungen zufolge ihren neunjährigen Sohn mehr als zwei Jahre lang
für Vergewaltigungen verkauft hat.

«Dass Kinder im Netz angeboten werden, passiert weltweit tausendfach.
Das ist nur die sichtbare Spitze des Eisbergs», sagte Rörig.
Kindesmissbrauch werde es leider immer geben, aber es könne viel mehr
dagegen getan werden. Am wichtigsten sei daher die frühe Bekämpfung.

Rörig fordert mehr Investitionen in die Präventionsarbeit an Schulen.
Schulen sollten Kindern Gesprächsmöglichkeiten anbieten und besser
darüber aufklären, was sexueller Missbrauch eigentlich sei. Viele
Kinder könnten selbst nicht richtig einordnen, was normal sei und was
nicht, sagte der Beauftragte. Versuche in den USA zeigten, dass die
Zahl der Missbrauchsfälle mit entsprechenden vorbeugenden und
rechtlichen Maßnahmen um bis zu 60 Prozent verringert werden könne.

15. Januar 2018
von schueler
Keine Kommentare

Chef der Kultusministerkonferenz will Ost-West-Schüleraustausch

Berlin (dpa) – Der neue Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK),
Helmut Holter, hat einen innerdeutschen Schüleraustausch zwischen
Ost- und Westdeutschland vorgeschlagen. «Wir brauchen nicht nur
Schülerprojekte im Austausch mit Polen oder Frankreich, sondern auch
zwischen Leipzig und Stuttgart», sagte der thüringische
Bildungsminister (Linke) den Zeitungen der Funke Mediengruppe
(Montag). Das könne helfen, den innerdeutschen Dialog zu fördern.
«Ich bin der Überzeugung, dass Ost und West viel zu wenig miteinander
reden über das, was war und was heute ist», sagte Holter.
«Ostdeutsche Erfahrungen müssen in den Westen gebracht werden und
umgekehrt.»

15. Januar 2018
von schueler
Keine Kommentare

Schulden für das Studium: So läuft die Bafög-Rückzahlung

Mit Bafög finanzieren viele junge Leute zumindest Teile von Studium
oder Ausbildung. Geschenkt gibt es das Geld aber nicht: Fünf Jahre
später will der Staat bis zu 10 000 Euro davon zurück. Und dann
sollte man reagieren – sonst wird es teurer.

Köln (dpa/tmn) – 44 100 Euro. Mehr Bafög gibt es zurzeit nicht. Der
Höchstsatz liegt nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei 735
Euro pro Monat, die maximale Dauer sind in der Regel 60 Monate. Doch
das bedeutet nicht, dass Bafög-Empfänger mit gut 40 000 Euro Schulden
ins Berufsleben starten. «Bafög wird zur Hälfte als Darlehen und zur
Hälfte als Zuschuss gezahlt», sagt Bernhard Börsel, Experte für das
Thema beim Deutschen Studentenwerk in Berlin. Und wenn es an die
Rückzahlung geht, ist der Betrag gedeckelt: Maximal 10 000 Euro
müssen an das Bundesverwaltungsamt überwiesen werden, längstens über
20 Jahre – wenn die Förderung nach dem 28. Februar 2001 begonnen hat.

Zurückzahlen müssen alle, die als Studenten Bafög bezogen haben und
an einer Hochschule, einer höheren Fachschule oder einer Akademie
eingeschrieben waren. Derzeit sind das rund 500 000 Menschen. Ähnlich
verhält es sich beim Meister-Bafög, nur das Schüler-Bafög wird als
sogenannter Vollzuschuss gewährt – ganz ohne Rückzahlung also. Die
Studentenwerke zahlen das Geld für eine Höchstdauer. Sie richtet sich
nach der Regelstudienzeit, die in der Studien- oder Prüfungsordnung
des jeweiligen Studienfachs festgelegt ist.

Nach den Prüfungen ist aber erstmal Ruhe. Niemand muss direkt mit der
Abschlussfeier die erste Rate abstottern: Erst viereinhalb Jahre nach
Ende des ersten Studiums, also in der Regel nach dem Bachelor-Examen,
bekommen die Absolventen einen Brief aus Köln. Das dortige
Bundesverwaltungsamt (BVA) ist in Deutschland die zentrale Stelle für
die Rückzahlung des zinslosen Darlehens.

«Und das kann auch schon das erste Problem sein», sagt der dortige
Bafög-Experte Thorsten Rolfes. Denn nicht selten sind die
Studierenden unbekannt verzogen. «Wenn wir sie erst ermitteln müssen,
fällt gleich eine Gebühr von 25 Euro an», sagt er. Darum rät er
Bafög-Empfängern, das Amt immer über die aktuelle Adresse zu
informieren.

Gegen den Feststellungsbescheid können die Empfänger einen Monat lang
Widerspruch einlegen. Machen sie das nicht, ist er gültig. «Die
Absolventen sollten vom Bafög-Antrag an alle ihre Bescheide abheften
und dann die Darlehenssumme überprüfen, wenn der Brief aus Köln
kommt», rät Börsel.

Und dann gibt es verschiedene Varianten, das Geld zurückzuzahlen. Am
günstigsten fährt, wer die maximal 10 000 Euro auf einen Schlag
zurückzahlen kann. Denn dann gewährt das BVA einen Nachlass von 28,5
Prozent. «Auch bei kleineren Beträgen wird in 500-Euro-Schritten ein
Nachlass gewährt. Der Tilgungsplan und ein Angebot zur vorzeitigen
Tilgung liegen dem Feststellungsbescheid bei», erklärt Rolfes.

Wer sich aufgrund seiner Einkommenssituation für eine Rückzahlung in
Raten entscheidet, hat dafür bis zu 20, in besonderen Fällen sogar
bis zu 30 Jahre Zeit. Arbeitslosigkeit, ein geringes Einkommen oder
Kinder sind mögliche Gründe, aus denen ein Bafög-Empfänger die
Zahlungen für einen befristeten Zeitraum aussetzen oder reduzieren
kann. Wer in Insolvenz gehen muss, ist zudem verpflichtet, das
Bundesverwaltungsamt in die Gläubigerliste aufzunehmen.

Normalerweise verlangt das Amt Raten von 105 Euro pro Monat – 315
Euro im Quartal also. Wer mit seinen Zahlungen in Verzug ist, muss
sich auf deftige Verzugszinsen einstellen. «Dann werden sechs Prozent
Zinsen fällig, und zwar auf die Gesamtschuld des Darlehens», sagt
Rolfes.

Streitfälle gibt es so gut wie nicht mehr, weil in den vergangenen
Jahren zahlreiche Sonderregelungen abgeschafft wurden. «Die
Teilerlässe für besonders schnelle oder besonders gute Studierende
gibt es nicht mehr», sagt Wilhelm Achelpöhler, der als Rechtsanwalt
auf Fälle der Ausbildungsförderung spezialisiert ist. Auch dass der
Brief vom Bundesverwaltungsamt tatsächlich nicht ankommt, ist recht
unwahrscheinlich – selbst wenn die Studentenwerke keine korrekte
Adresse mehr haben.

Streit um die finanzielle Unterstützung der Ausbildung gibt es
inzwischen eher zwischen Eltern und Kindern – nämlich dann, wenn
erstere sich als nicht unterhaltspflichtig ansehen. «Das haben wir
gar nicht so selten, vor allem wenn Vater und Mutter getrennt sind»,
sagt Achelpöhler. Für Studierende gibt es dann die Möglichkeit,
sogenanntes Bafög im Wege der Vorausleistung zu beantragen. «Damit
wird der Unterhaltsanspruch an die Eltern dem Bundesland übertragen»,
erläutert der Anwalt. Zurückzahlen müssen Studenten dieses Bafög dann
eventuell nicht.

Der Grund: Das Amt für Ausbildungsförderung versucht in solchen
Fällen, den Unterhaltsanspruch gegen die Eltern durchzusetzen,
erklärt Achelpöhler. Gelingt das, reduziert sich automatisch auch die
Darlehensschuld – die Vorausleistung müssen Studierende später also
nicht zurückzahlen. Ist das Amt allerdings zurückhaltend beim
Durchsetzen des Unterhaltsanspruchs, könne der Student dies dem
Rückforderungsanspruch entgegenhalten. «Dafür muss er natürlich gegen
den Festsetzungsbescheid Widerspruch einlegen.»

Alles ganz einfach also? Für Studierende offenbar nicht: Noch immer
scheuen sich junge Leute, Schulden für ein Studium aufzunehmen. Das
hat die aktuelle Sozialerhebung des Studentenwerks ans Licht
gebracht. Doch das braucht beim Bafög niemand, betont Börsel. Die
Rückzahlung der Ausbildungsförderung unterliege klaren, transparenten
Regeln – und hat nur noch wenig Streitpotenzial. Und nach wie vor ist
das Bafög als Darlehen zinslos. «So günstig bekommt man nirgendwo
sonst eine Finanzierung, wenn man sie braucht.»