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Schwänzen der Berufsschule kann Ende der Ausbildung bedeuten

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Düsseldorf/Köln (dpa/tmn) – Auszubildende dürfen die Berufsschule
nicht schwänzen. Das gilt auch dann, wenn ihnen der Stoff dort viel
zu leicht oder zu schwer erscheint. Denn für wiederholtes Fehlen kann
die Berufsschule Azubis von der Schule verweisen – und damit endet
automatisch auch die Lehre, warnt das Portal «Stark für Ausbildung».
Statt einfach nicht hinzugehen, sollten sich unter- oder überforderte
Azubis deshalb Hilfe suchen, rät das Portal, das ein gemeinsames
Projekt der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung und der
Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) ist.

Wer mit dem Stoff nicht zurecht kommt, kann über seinen Ausbilder
oder direkt bei der Arbeitsagentur die sogenannten
Ausbildungsbegleitenden Hilfen (ABH) beantragen. Das ist eine Art
Nachhilfeunterricht, der zusätzlich zum Besuch der Berufsschule
stattfindet. Wer sich dagegen unterfordert fühlt, kann sich in
Abstimmung mit Berufsschule und Betrieb zusätzliche Aufgaben suchen.
So können leistungsstarke Azubis zum Beispiel weniger fitte
Mitschüler unterstützen oder den Unterricht mitgestalten.

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