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13. November 2017
von schueler
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Auch Arbeitnehmer muss für fristlose Kündigung wichtigen Grund nennen

Mainz/Berlin (dpa/tmn) – Eine außerordentliche Kündigung muss bestimmten Anforderungen entsprechen, um gültig zu sein. Das gilt für Arbeitnehmer ebenso wie für Arbeitgeber, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit Blick auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 4 … Weiterlesen