SDS-newsline Onlinezeitung

2. November 2017
von schueler
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Gelebter Glauben an der Uni – Verhaltenskodex in Hamburg

Die Universität Hamburg hat nach eigenen Angaben als
bundesweit erste Hochschule in einem Verhaltenskodex geregelt, wie
Studenten an der Uni ihren Glauben leben und ausüben können. Der
Kodex solle «das respektvolle und friedliche Miteinander bei der
Ausübung verschiedener Glaubensüberzeugungen regeln», sagte Präsident
Prof. Dieter Lenzen am Mittwoch bei der Vorstellung des Papiers.

Konkret geht es etwa um die Frage, ob und wann Studierende religiöse
Symbole wie das Kreuz oder den Davidstern verwenden und
Kopfbedeckungen tragen können. Zur Frage der Vollverschleierung
muslimischer Frauen sagte Lenzen: «Wir lassen das ausdrücklich zu» –
allerdings mit Einschränkungen. Demnach ist etwa bei Prüfungen zur
Feststellung der Identität keine Vollverschleierung gestattet.

Nach Angaben der Universität hatte es immer mal wieder Konflikte bei
der Religionsausübung gegeben. So hatten einige Studenten gefordert,
die Vorlesungen nach den Gebetszeiten der Muslime auszurichten. Die
zehn Punkte umfassenden «Ausführungsbestimmungen» zum Verhaltenskodex
stellen klar, dass religiöse Feste ausschließlich in dem vor zehn
Jahren eingerichteten «Raum der Stille» begangen werden dürfen.

2. November 2017
von schueler
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Lindner fordert größere Rolle des Bundes in der Bildung

FDP-Chef Christian Lindner hat vor einer neuen
Sondierungsrunde von CDU, CSU, FDP und Grünen eine Reform des
Bildungssystems gefordert. «Haben wir gemeinsam den Mut, in
Deutschland den Bildungsföderalismus so zu reformieren, dass wir mehr
Vergleichbarkeit zwischen den Ländern bekommen, auch mehr
Koordination», sagte Linder in einem am Montagmorgen auf Facebook
veröffentlichten Video. Der Bund müsse sich leichter an der
Finanzierung von «Schlüsselaufgaben in diesem Feld» beteiligen
können. Derzeit verbietet das so genannte Kooperationsverbot dem Bund
Investitionen in die Schulsysteme der Länder.

Lindner plädierte zudem für ein «komplett neues zweites
Bildungssystem» für lebenslanges Lernen. Aktuell sei die
Weiterbildungslandschaft «zerklüftet». «Der Bund könnte dort durch
Standards und Zertifizierungen, auch finanzielle Förderung, wirklich
zu einem Qualitätssprung beitragen», sagte Lindner. Das könne auch
ein Projekt für die möglichen Koalitionäre sein. «Wir werden am Ende
des Tages mehr wissen.»

Die Jamaika-Unterhändler wollten am Montag über Bildung und
Digitales, Arbeit, Rente, Gesundheit und Pflege sowie über Inneres
und Recht beraten.

2. November 2017
von schueler
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Lehrerverband will Milliarden für Schulen

Der deutsche Lehrerverband hat wegen der vielen
heruntergekommenen Schulgebäude Sanierungsausgaben in Höhe von zehn
Milliarden Euro über vier Jahre gefordert. «Angesichts des
skandalösen Sanierungsstaus an zahlreichen Schulen muss im
Koalitionsvertrag unbedingt ein umfassendes Investitionsprogramm für
Schulrenovierungen und -sanierungen enthalten sein», sagte der
Verbandsvorsitzende Heinz-Peter Meidinger der «Bild» (Montag). Die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hatte die Gesamtkosten für die
Instandsetzung maroder Schulen bereits auf 34 Milliarden Euro
beziffert. Für die Länder und Kommunen bleibe also bei zehn
Milliarden Euro immer noch genügend zu tun, sagte Meidinger.

Im Februar hatte der Bundestag einen Nachtragshaushalt beschlossen,
mit dem 3,5 Milliarden Euro für die Sanierung von Klassenräumen,
Turnhallen und Schultoiletten zur Verfügung gestellt werden. Im Juni
verabschiedeten Bundestag und Bundesrat dann auch die notwendige
Grundgesetzänderung, damit sich der Bund an der Sanierung der Schulen
beteiligen darf – eigentlich waren dafür nämlich bislang
ausschließlich die Länder zuständig.

Auch die Evangelische Kirche (EKD) fordert mehr Geld für die Bildung.
«Nach wie vor ist es für ein Kind in Deutschland schwierig, einen
hohen Bildungsabschluss zu erreichen, wenn die Eltern aus einer
bildungsfernen Schicht kommen», sagte EKD-Ratsvorsitzender Heinrich
Bedford-Strohm den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag). Deshalb
müsse mehr Geld in die Hand genommen werden, um die Kinder
individuell an Schulen und Kindertagesstätten zu fördern.

«Wir können uns nicht damit zufrieden geben, dass drei Millionen
Kinder in Deutschland in Armut leben.» Sie würden in die Zustände
hineingeboren und könnten am allerwenigsten dafür. Auch die
Altersarmut und der Niedriglohnsektor müssten zurück ins Zentrum der
Debatte rücken. «Dass Menschen, wenn sie alt sind, auf Stütze
angewiesen sind, obwohl sie ein Leben lang gearbeitet haben, das ist
einfach nicht gerecht», sagte Bedford-Strohm.

1. November 2017
von schueler
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Kultur-Förderung der Kinder hängt vom Bildungsniveau der Eltern ab

90 Prozent der Mütter und Väter halten kulturelle
Aktivitäten für die Entwicklung von Kindern für wichtig. Doch ein
Drittel der Eltern traut sich nicht zu, die eigenen Kinder im
künstlerischen oder musikalischen Bereich gut unterstützen zu können.
Das geht aus einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im
Auftrag des Rates für Kulturelle Bildung hervor, die der Deutschen
Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Entscheidend ist dabei der Bildungshintergrund. So traut sich jeder
Zweite mit einfachem Abschluss keine gute kulturelle Förderung der
Kinder zu. Bei Akademikern war es jeder fünfte. 47 Prozent der Eltern
sagen, dass ihr Kind außerhalb von Schule oder Kindergarten in den
letzten zwölf Monaten an einer Aktivität im Bereich Kunst, Musik,
Tanz oder Theater teilgenommen hat. Bei den Eltern mit einfachem
Bildungsabschluss sind es nur 37 Prozent.

1. November 2017
von schueler
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Glaubens-Kodex an Uni Hamburg Von Benjamin Haller

In einem «Raum der Stille» können Studenten an der Uni Hamburg ihren
Glauben ausüben. Dies aber reichte nicht allen. Forderungen, Seminare
nach Gebetszeiten auszurichten, standen etwa im Raum. Grund genug für
die Uni-Spitze, grundlegende Fragen der Religionsausübung zu klären.

Hamburg (dpa) – Dürfen Studentinnen in den Prüfungen verschleiert
sein? Sollen sich Vorlesungen nach den Gebetszeiten von Muslimen
richten? Darf in einem Seminarraum laut gebetet werden? Mit diesen
und ähnlichen Fragen sah sich die Leitung der Universität Hamburg
zuletzt wiederholt konfrontiert – und handelte.

Die Uni regelt nach eigenen Angaben als bundesweit erste Hochschule
seit Mittwoch in einem Verhaltenskodex, wie Studenten im
Wissenschaftsbetrieb ihren Glauben leben und ausüben können. Ein
Thema, in dem Konfliktpotenzial stecken könne, aber keineswegs müsse,
sagte die Philosophie-Professorin Birgit Recki in der Hansestadt.

Eine Kommission aus zehn Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen
unter Vorsitz von Recki hatte den sieben Punkte umfassenden
«Verhaltenskodex zur Religionsausübung an der Universität Hamburg»
erarbeitet. Zentrale Frage, die laut Uni-Präsident Dieter Lenzen im
Raum stand: «Wie gehen wir im Alltag mit dem Thema um?»

Handlungsbedarf sahen Lenzen und seine Mitstreiter, weil es zuletzt
immer mal wieder Konflikte gegeben habe. So berichtete Recki etwa von
organisierten Freitagsgebeten eines salafistischen Predigers in einem
Uni-Institut – «ein Akt konfrontativer Religionsausübung». Oder von
«aggressiver Schulmeisterei» junger Männer, die muslimische
Studentinnen dazu bringen wollten, Kopftuch zu tragen.

Und Lenzen führte als Beispiel an, dass ein junger Mann immer wieder
mit lauten «Jesus»-Rufen aufgefallen sei. «Es geht nicht nur um
Menschen muslimischen Glauben», betonte die Vorsitzende des
Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Uni, Franziska
Hildebrandt. Der Kodex solle «das respektvolle und friedliche
Miteinander bei der Ausübung verschiedener Glaubensüberzeugungen
regeln», sagte Lenzen. Seine Uni habe sich als bundesweit erste einen
«so fundierten Katalog» zu Fragen der Religionsausübung gegeben.

Was aber bedeutet der Kodex konkret für das Leben an der Uni? Dies
wird in einer zehn Punkte umfassenden «Ausführungsbestimmung des
Präsidiums» geklärt. Dort heißt es etwa, dass religiöse Feste nur in
dem eigens vor rund zehn Jahren eingerichteten «Raum der Stille»
begangen werden dürfen. Und in dem mit Teppichen ausgelegten, etwa 35
Quadratmeter großen Zimmer mit gelben, roten und orangefarbenen
Rechtecken an den Fenstern werde keine Form der Diskriminierung
geduldet.

Weiter wird klargestellt, dass Studenten religiöse Symbole wie das
Kreuz oder den Davidstern verwenden und Kopfbedeckungen tragen
können. Rituelle Handlungen sind indes nur so lange zulässig, wie sie
nicht von anderen als aufgedrängt empfunden werden. «Dieses ist
beispielsweise bei rituellen Fußwaschungen in sanitären Anlagen der
Fall. Diese sind untersagt. Das gilt auch, wenn beispielsweise Gebete
in Räumen der Universität oder auf dem Campus laut gesprochen
werden», heißt es in der Ausführungsbestimmung.

Zur Frage der Vollverschleierung muslimischer Frauen sagte Lenzen:
«Wir lassen das ausdrücklich zu» – allerdings mit Einschränkungen.
Demnach ist etwa bei Prüfungen zur Feststellung der Identität keine
Vollverschleierung gestattet. Der Forderung einiger Studenten, die
Vorlesungen nach den Gebetszeiten der Muslime auszurichten, erteilte
die Kommission hingegen eine klare Absage.

1. November 2017
von schueler
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Azubis dürfen Prüfungsunterlagen nachträglich einsehen

Überraschend schlechte Noten müssen Azubis nicht
einfach akzeptieren. Die Prüfungsunterlagen dürfen sie grundsätzlich
einsehen und meistens auch Kopien davon machen, erklärt der Deutsche
Industrie- und Handelskammertag in seiner Zeitschrift «Position»
(Ausgabe 4/2017). Diesen Anspruch haben sie allerdings nur während
der Widerspruchsfrist: Die beginnt mit Bekanntgabe des
Prüfungsergebnisses und dauert in der Regel einen Monat.

1. November 2017
von schueler
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der Trend zur Bauchtasche als Brusttasche

In Vorstädten oder Berliner Clubs tragen es
viele schon länger, nun aber bekommt das Accessoire seinen Segen auch
von angesagten Modemarken: die Bauchtasche, getragen als Brusttasche.
«Die Bauchtasche war immer schon mehr Prolet als Szenestar», meinte
das «Frankfurter Allgemeine Magazin» kürzlich. Doch vorbei seien die
Zeiten, in denen sie als Hüfttäschchen habe dienen müssen: Der Gurt
werde heute um die Schulter geschwungen, greife einmal um den Rücken,
um sich dann auf Höhe des Ellenbogens wieder auf die Brust zu winden.
«Dort prangt das eigentliche Täschlein wie ein Orden auf der Brust.»
Laut F.A.Z. hat die Brusttasche «street credibility, schon weil sie
so an Waffenholster erinnert, die man an der Brust trägt». «Um sich
von ihrer ewigen Assoziation mit dem Fremdschäm-Tourismus zu lösen,
braucht die Bauchtasche aber einen klaren Bruch. Die Abwandlung zur
Brusttasche ist so ein Versuch.» (F.A.Z.: http://dpaq.de/z2sMy)

110-shop startet: Taschen aus alten bayerischen Polizeiuniformen
(Foto – aktuell)

Straubing (dpa) – Alte Uniformen der bayerischen Polizisten in den
Farben Grün und Beige werden nicht alle entsorgt – viele werden zu
Taschen und Rucksäcken umgenäht. Seit Donnerstag sind die in den
Werkstätten der gemeinnützigen Behindertenhilfe der Barmherzigen
Brüder (BBBH) in Straubing gefertigten Produkte in einem Online-Shop
zu kaufen (110-shop.de). Das Projekt war im Februar von Bayerns
Innenministerium in München gestartet worden. Ein Teil des Erlöses
kommt der Bayerischen Polizeistiftung zugute. Bis Mitte 2018 sollen
auch in Bayern alle rund 27 500 Polizisten blaue Uniformen erhalten.
In Niedersachsen gab es vor ein paar Jahren eine ähnliche Aktion, als
aus grünen Motorradkombis sogenannte «Polibags» wurden. (Online-Shop
Uniform Upcycling: http://110-shop.de)

Bunt und rund: Berliner können Bällebad jetzt auch zu Hause haben

Berlin (dpa) – Wer würde nicht gern ins Wohnzimmer springen, wenn
dort tausende Bälle herumliegen? Eine Firma in Berlin macht das
private Bällebad nun möglich. Sie liefert 23 000 bunte Bälle nach
Hause, holt sie wieder ab und kümmert sich um die Reinigung. Der
Gründer von «Balls of Berlin», Stefan Barghoorn, erzählt, er habe zu
seinem Geburtstag selbst ein Bällebad mieten wollen und keinen
Anbieter gefunden. Daraufhin kaufte er die Bälle selbst und gründete
mit seinem Partner Mario Graute das Start-Up. «Alles was Du tun musst
ist, wieder Kind zu sein», heißt es auf der Facebook-Seite.
Normalerweise finden sich Bälleparadiese in Möbelhäusern – Eltern
geben dort gerne ihre Kinder ab, die ein «Bad» in roten, grünen oder
gelben Plastikbällen nehmen können. Offenbar scheint das Bällebad
auch für manche Erwachsene ein Sehnsuchtsort zu sein. (Balls of
Berlin: http://dpaq.de/cScCt)

Was Touristen in Berlin nie tun sollten

Berlin (dpa) – Witze über die Ewigbaustelle am Flughafen oder Selfies
mit den falschen Soldaten am Checkpoint Charlie machen: Der
«Tagesspiegel» hat 100 Dinge gesammelt, die Touristen in Berlin nicht
tun sollten. Sich zum Beispiel bei den Hütchenspielern auf der Straße
Chancen auszurechnen? Das sei «niedlich». Oder ewig anstehen bei
«Mustafa’s Gemüse Kebab»? «Leckeren Döner gibt es überall, die Suche
nach dem Besten ist sinnlos», schreibt die Zeitung. Auch ein später
Mauersammler sollte man nicht werden: «Glauben Sie wirklich, dass man
nach 28 Jahren ein Stück der originalen Berliner Mauer für 3,99 ?
bekommt?» Ganz am Ende heißt der Bloß-nicht-Ratschlag:
«100-Dinge-Listen lesen und ernst nehmen. Merkense selber, wa?»
(Tagesspiegel: http://dpaq.de/tHIA9)

1. November 2017
von schueler
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Bundesverfassungsgericht überprüft im Januar Streikverbot für Beamte

Lehrer aus mehreren Bundesländern rütteln vor dem
Bundesverfassungsgericht am Streikverbot für Beamte. Ein erster
Erfolg ist, dass über ihre vier Klagen in Karlsruhe mündlich
verhandelt wird. Der Zweite Senat hat als Termin dafür den 17. Januar
bestimmt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Das Urteil wird
erfahrungsgemäß einige Monate später verkündet.

Die teils noch aktiven beamteten Lehrer aus Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten sich während der
Dienstzeit an Protesten oder Streiks der Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft beteiligt. Das wurde disziplinarrechtlich geahndet.
Grund: Ein Beamter dürfe nicht ohne Genehmigung dem Dienst
fernbleiben.

Aus Sicht der Kläger steht auch Beamten ein Streikrecht zu, zumindest
solchen, die wie Lehrer keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen.
Rückenwind erhoffen sie sich von zwei neueren Urteilen des
Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs in Fällen aus der Türkei. Auch
damit wollen sich die Richter in der Verhandlung auseinandersetzen.

1. November 2017
von schueler
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Zweijähriger bei Krippenausflug an Hundeleine gebunden

Erzieher einer Münchner Kinderkrippe haben einen
zweijährigen Jungen bei einem Ausflug an eine Hundeleine gebunden.
Auf einem Foto, das die «Süddeutsche Zeitung» veröffentlichte, ist
das Kleinkind an einen Pfosten fixiert zu sehen, während andere
Kinder ihre Brotzeit an einem Tisch einnehmen. Der Geschäftsführer
der Einrichtung meldete den Vorfall vom 30. Juni später bei der
Aufsichtsbehörde, wie ein Sprecher des städtischen Bildungsreferats
am Freitag sagte.

Grund für die Maßnahme soll das unartige Verhalten des Jungen gewesen
sein, erklärten die Betreuer laut «SZ» in einer Stellungnahme. Eine
Erzieherin habe die Hundeleine zufällig bei sich getragen; die
Maßnahme sei «zur Sicherheit und im Interesse des Kindes» erfolgt.
Die Eltern wechselten nach dem Anblick der Ausflugsbilder die
Einrichtung und einigten sich mit der Kindertagesstätte auf einen
außergerichtlichen Vergleich, wie die Zeitung schreibt.

Das Bildungsreferat erfuhr am 10. Juli von dem Vorfall. Nach
Gesprächen mit der Aufsichtsbehörde habe die private Einrichtung den
Elternbeirat informiert, betonte der Sprecher. «Ob interne
Konsequenzen folgten, ist uns nicht bekannt.

1. November 2017
von schueler
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Ausbildungsbetriebe achten bei Bewerbern auf Noten und Fehlstunden

Beim Rennen um die besten Ausbildungsplätze geht
es nicht nur um gute Schulnoten. Neben den reinen Leistungen achten
die Betriebe auch auf unentschuldigte Fehlzeiten und das
Sozialverhalten, also die sogenannten Kopfnoten. Das geht aus einer
Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hervor.
Dafür hat das Institut gemeinsam mit dem Wissenschaftszentrum Berlin
für Sozialforschung (WZB) 500 Betriebe jeweils sechs Profile fiktiver
Bewerber mit mittlerer Reife bewerten lassen.

Dabei zeigt sich: Ohne gute Noten und tadelloses Verhalten geht es
nicht. Hat ein Betrieb Probleme damit, überhaupt passende Bewerber
für seine Ausbildungsplätze zu finden, ist er bei der Bewertung aber
etwas gnädiger. Angehende Azubis mit nicht ganz so guten
Voraussetzungen werden dann eher zu einem Vorstellungsgespräch
eingeladen als in Regionen und Branchen mit einem Überschuss an
Bewerbern. Auch bei einem großen Mangel an Auszubildenden sind
Betriebe aber nicht bereit, Leistung und Verhalten ganz zu ignorieren
und etwa schulisch schwache Bewerber trotzdem einzuladen.