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Azubis dürfen Prüfungsunterlagen nachträglich einsehen

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Überraschend schlechte Noten müssen Azubis nicht
einfach akzeptieren. Die Prüfungsunterlagen dürfen sie grundsätzlich
einsehen und meistens auch Kopien davon machen, erklärt der Deutsche
Industrie- und Handelskammertag in seiner Zeitschrift «Position»
(Ausgabe 4/2017). Diesen Anspruch haben sie allerdings nur während
der Widerspruchsfrist: Die beginnt mit Bekanntgabe des
Prüfungsergebnisses und dauert in der Regel einen Monat.

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