27. November 2017
von schueler
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Das erste Praktikumszeugnis, die Abinote und ausführliche Infos zur
Diplomarbeit – in der Bewerbung eines 55-jährigen Geschäftsführers?
Wohl eher nicht. Auch für Bewerbungsunterlagen gibt es ein
Verfallsdatum. Wo es genau liegt, ist aber schwer zu sagen.
Nürnberg/Berlin (dpa/tmn) – Es gibt Situationen im Leben, in denen
das Motto «Viel hilft viel» richtig ist. Und es gibt Situationen, in
denen eher «Mut zur Lücke» gilt. Die Bewerbung ist eine davon. Denn
nicht alles, was man seinen Unterlagen beilegen kann, gehört dort
auch rein. Und wer die Mappe oder den Mail-Anhang überfrachtet,
mindert vielleicht sogar seine Chancen auf den Job. Andersherum darf
manches aber auch nicht fehlen – und was das ist, unterscheidet sich
je nach Stelle und Karriereverlauf.
– Der Einsteiger: 16 Jahre alt, gerade fertig mit der Realschule –
viel Material für den Lebenslauf gibt es da noch nicht. Hier geht es
also weniger ums Aussortieren, mehr ums Zusammensuchen. Nebenjobs
oder ehrenamtliche Tätigkeiten sollten angehende Azubis deshalb im
Lebenslauf immer angeben, rät die Bundesagentur für Arbeit auf
«Planet-Beruf.de», im Idealfall mit einer schriftlichen Bestätigung
in den Anlagen. Das gilt auch dann, wenn die Jobs auf den ersten
Blick nichts mit der Ausbildung zu tun haben – Teamfähigkeit oder
Disziplin zum Beispiel lassen sich so trotzdem demonstrieren.
– Der Absolvent: Praktika, Nebenjobs, Auslandssemester und Projekte:
Spätestens nach dem Masterabschluss haben viele Studenten eine
stattliche Anzahl von Lebenslauf-Stationen beisammen. Die sollte man
Personalern nicht einfach unsortiert hinwerfen. «Den Lebenslauf
müssen Sie für jeden Job neu gestalten», sagt Bewerbungscoach Jürgen
Hesse. Er rät: Die Bewerbung als Werbeprospekt in eigener Sache
begreifen, mit individuell zugeschnittenen Infos. Das Wichtigste
gehört dabei nach oben in den Lebenslauf, nicht nur ins Anschreiben.
«Das wird nämlich sonst eventuell gar nicht gelesen.»
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