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Wie ist das mit Überstunden? – Fünf typische Fragen von Azubis

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In der Schule weiß man noch, wie es läuft. In der Ausbildung ist dann
alles neu. Was Azubis über den neuen Lebensabschnitt wissen wollen,
ähnelt sich aber oft. Fünf Fragen, die sich fast jeder am Anfang der
Ausbildung einmal stellt.

Freiburg/Erfurt (dpa/tmn) – Arbeit statt Schule, Urlaubstage statt
Schulferien und ein festes Einkommen: Mit dem Ausbildungsstart ändert
sich viel. Klar, dass da Fragen kommen. Hier sind die wichtigsten:

Wie viel Geld bekommen Auszubildende?

Die Ausbildungsvergütung muss angemessen sein. Dafür gelten die
jeweiligen Tarifvereinbarungen, erklärt Oliver Grosser von der
Industrie- und Handelskammer (IHK) in Erfurt. Ist der Arbeitgeber
tarifgebunden, muss er sich an die im Tarifvertrag genannte Vergütung
halten. Ist er es nicht, darf sie höchstens 20 Prozent darunter
liegen. Außerdem muss die Ausbildungsvergütung im Laufe der Lehre
jährlich ansteigen.

Gerade in Berufen wie Friseur oder Florist, wo Azubis relativ wenig
verdienen, hoffen viele auf Unterstützung vom Staat zusätzlich zur
Ausbildungsvergütung. Wer während der Erstausbildung nicht mehr bei
den Eltern wohnt, kann unter Umständen Berufsausbildungsbeihilfe
(BAB) bekommen. Wie hoch diese ist, hängt unter anderem von der
Ausbildungsvergütung und dem Einkommen der Eltern ab. Wer einen
Antrag auf BAB stellen möchte, sollte sich an seine Arbeitsagentur
vor Ort wenden.

Wann und wo ist die Berufsschule?

«Bei Exotenberufen wie Goldschmied ist die Berufsschule oft woanders
als der Betrieb», erklärt Heiko Treyer, Berufsberater der
Arbeitsagentur in Freiburg für Hauptschul- und Realschulabsolventen.
Die oft wenigen Azubis werden dann landes- oder sogar bundesweit in
zentralen Klassen zusammengefasst. In solchen Fällen absolvieren sie
die Berufsschule oft in Blöcken von mehreren Wochen.

In anderen Branchen gehen Azubis jede Woche an einzelnen Tagen zur
Berufsschule, erläutert Grosser. Beides hat Vor- und Nachteile: Beim
Blockunterricht haben Jugendliche mehr Zeit, sich auf den
Berufsschulunterricht vorzubereiten. Haben Auszubildende dagegen
unter der Woche Berufsschulunterricht, macht es die Woche unter
Umständen abwechslungsreicher.

Müssen Auszubildende Überstunden machen?

«Das soll nicht sein, kommt aber vor», erklärt Fin Mohaupt, Leiter
der Ausbildungsberatung bei der Handelskammer Hamburg. Wichtig sei,
dass diese abgegolten werden, entweder durch entsprechende Entlohnung
oder einen Freizeitausgleich. Letzteres sei der übliche Weg,
erläutert Mohaupt. Wer einige Überstunden angesammelt hat, kann sich
dafür den einen oder anderen Tag freinehmen. Wie Überstunden
ausgeglichen werden, ist je nach Betrieb unterschiedlich geregelt.
Gerade wenn Azubis regelmäßig länger arbeiten müssen, sollten sie
abklären, wie das in ihrem Betrieb gehandhabt wird.

Der Arbeitgeber darf außerdem nicht gegen die Vorschriften des
Arbeitszeitgesetzes beziehungsweise des Jugendarbeitsschutzgesetzes
verstoßen. Danach dürfen Jugendliche nicht mehr als acht Stunden
täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Ist die
Zahl der Überstunden sehr hoch, können Jugendliche sich auch an ihre
Kammer wenden, empfiehlt Mohaupt. Verweigert der Betrieb einen
Ausgleich, hilft nur eine rechtliche Klärung.

Darf der Betrieb meine Urlaubsplanung einschränken?

«Ja, und zwar wegen betrieblichen Belangen», erklärt Mohaupt. In der
Gastronomie muss die Belegschaft auch an Feiertagen ran, wenn das
Restaurant geöffnet ist. Verhängt der Betrieb wegen erhöhtem
Auftragsaufkommen eine Urlaubssperre, gilt diese ebenfalls für
Azubis. Und auch zum Jahreswechsel gibt es keine Ausreden: In den
meisten Branchen ist Silvester kein oder höchstens ein halber
Feiertag. Grundsätzliche Regelungen wie der gesetzliche Mindesturlaub
gelten aber natürlich auch für Azubis.

So bekommt ein Jugendlicher, der zu Beginn des Kalenderjahrs noch
nicht 16 Jahre alt ist, mindestens 30 Werktage frei, ein 16-Jähriger
mindestens 27, ein 17-Jähriger 25 Werktage. Für Azubis ab 18 gilt das
Bundesurlaubsgesetz. Sie müssen bei einer Fünf-Tage-Woche wenigstens
20 Tage Urlaub bekommen. «Die IHK guckt auch immer noch einmal über
den Vertrag und prüft die Urlaubsregelungen», beruhigt Mohaupt.
Wichtig ist, den Urlaub so früh wie möglich zu beantragen.
Sonderregelungen wie die Mitnahme von Urlaubstagen ins nächste Jahr
müssen mit dem Betrieb geklärt und am besten schriftlich festgehalten
werden. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Kann ich den Betrieb wechseln?

Einfach wechseln geht nicht. Wer es im Ausbildungsbetrieb gar nicht
mehr aushält, kann dort kündigen und woanders einen neuen Vertrag
abschließen. «Beim Neuabschluss wird die bisherige Ausbildungsdauer
angerechnet», erklärt Mohaupt. Das geht natürlich nur, wenn der neue
Betrieb derselben Branche angehört wie der alte. In manchen
Berufsschulen können Azubis bis zu sechs Wochen am Unterricht
teilnehmen, auch wenn sie noch keinen neuen Betrieb gefunden haben.
Das erleichtert den Übergang.

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