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Von Probezeit bis Urlaub: Was in den Ausbildungsvertrag muss

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Nürnberg (dpa/tmn) – Derzeit unterschreiben viele Jugendliche ihre
Ausbildungsverträge. Doch was gehört da überhaupt rein? Der Vertrag
muss auf jeden Fall schriftlich geschlossen werden, erläutert das
Magazin «Planet Beruf» (Ausgabe 3/2016) der Bundesagentur für Arbeit.
Außerdem müssen Beginn und Ende der Ausbildung sowie die Dauer der
täglichen Ausbildungszeit, der Probezeit und des Urlaubs festgelegt
sein. Auch die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
sowie die Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden
kann, sollten genannt sein. Verzichtet der Arbeitgeber auf solche
Regelungen im Ausbildungsvertrag, ist das eine Ordnungswidrigkeit,
und er muss im schlimmsten Fall bis zu 1000 Euro als Bußgeld zahlen.

 

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