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Bei Hochzeit kann Anspruch auf Sonderurlaub bestehen

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Berlin (dpa/tmn) – Kurz vor der Hochzeit kann es für das Brautpaar
stressig werden – und für Arbeitnehmer ist gut zu wissen, dass ihnen
dann unter Umständen Sonderurlaub zusteht. Darauf weist Hans-Georg
Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, hin. Häufig gibt es in
Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen Regelungen dazu. Hier
sollten Mitarbeiter zunächst einmal nachschauen, rät Maier, der dem
Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im
Deutschen Anwaltverein (DAV) angehört.

Steht dort nichts, überprüfen Brautleute als nächstes, ob in ihrem
Arbeitsvertrag die Anwendung von Paragraf 616 Bürgerliches Gesetzbuch
ausgeschlossen ist. Ist das der Fall, bekommen Arbeitnehmer keinen
Sonderurlaub. Wenn das jedoch nicht gegeben ist, haben Mitarbeiter
eine gute Chance, einen zusätzlichen Tag freizubekommen, sagt Meier.
Allerdings gelte das nur, wenn sie an einem Tag heiraten, an dem sie
sonst tatsächlich arbeiten müssten. Wer nie samstags arbeitet, aber
am Samstag heiratet, bekommt in der Regel nicht zusätzlich frei.

 

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