Berlin (dpa) – Die Unionsfraktion hat sich nach internem Ringen auf
einen Vorschlag geeinigt, wie aus ihrer Sicht künftig Demenz
gemeinnützig erforscht werden könnte. Demnach soll Forschung an
Patienten erlaubt sein, wenn diese vorher im Vollbesitz ihrer
geistigen Kräfte und nach ärztlicher Aufklärung zugestimmt und dies
in einer von der Patientenverfügung unabhängigen Probandenverfügung
dokumentiert haben. Darauf verständigen sich die CDU- und CSU-
Bundestagsabgeordneten am Dienstag in Berlin nach Teilnehmerangaben
bei zehn Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. Die Fraktion hat 310
Mitglieder. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte eine
Einverständniserklärung als Teil der Patientenverfügung angestrebt.
Ähnlich wie jetzt die Unionsfraktion hatte sich zuvor
SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach geäußert: Der Betroffene müsse sich
bei klarem Verstand mit einer gemeinnützigen Forschung an seiner
Person einverstanden erklären und von einem Arzt über Risiken und
Vorteile aufgeklärt werden. Das Dokument solle mit einer
Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung aufbewahrt werden. Ohne
ein solches Schriftstück über eine gemeinnützige Demenzforschung, sei
nur eine Forschung möglich, die individuellen Nutzen bringe.
In Deutschland ist Demenzforschung, von der andere Patienten einen
Nutzen haben, nicht aber der betreffende Patient, nicht erlaubt. Die
Abstimmung im Bundestag darüber soll vor der parlamentarischen
Sommerpause sein.