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Unfreiwillige Versetzung: Einfach wegbleiben geht nicht

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Berlin (dpa/tmn) – Der Arbeitgeber darf nur unter bestimmten
Umständen eine Versetzung anordnen. Wer seine Abteilung oder den
Arbeitsort nicht wechseln möchte, sollte das vor Gericht anfechten.
Das rät Fachanwalt Alexander Bredereck. Dennoch sollten Arbeitnehmer
– zunächst unter Vorbehalt – am neuen Arbeitsplatz erscheinen. «Wenn
man das nicht macht, dann ist das eine Art Arbeitsverweigerung, und
der Arbeitgeber könnte kündigen.» Den Arbeitgeber sollten Betroffene
vorab darüber informieren, dass sie die Entscheidung gerichtlich
überprüfen lassen werden.

Dabei spielt zunächst die Formulierung im Arbeitsvertrag eine
Rolle: Darf der Arbeitnehmer überall deutschlandweit eingesetzt
werden – oder steht darin ein fester Arbeitsort? Dann muss der Chef
die Versetzung angemessen begründen. Zuletzt prüft das Gericht, ob
die Versetzung für den Mitarbeiter zumutbar ist. «Je einschneidender
das Ganze für ihn ist, umso gravierender müssen die Gründe des
Arbeitgebers für die Versetzung sein», erklärt Bredereck.

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