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Studienabbrecher können bei Wechsel in Lehre Ausbildungszeit abkürzen

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Bonn (dpa/tmn) – Wechseln Studienabbrecher in eine Ausbildung, können
sie die Ausbildungsdauer verkürzen. Darauf weist das Bundesinstitut
für Berufsbildung auf dem Portal stark-fuer-ausbildung.de hin. Eine
Mindestausbildungsdauer darf dabei jedoch nicht unterschritten
werden. Bei einer Ausbildungszeit von dreieinhalb Jahren ist
höchstens eine Verkürzung auf 24 Monate möglich, bei einer
dreijährigen Ausbildung sind es 18 Monate.

Studienabbrecher sollten sich dabei bewusst sein, dass es in der
Regel keine gesonderten Berufsschulklassen für sie gibt. Es ist
deshalb sinnvoll, im Vorfeld nachzufragen, ob und wie die kürzere
Ausbildungszeit schulisch begleitet wird. Und auf noch etwas müssen
Studienabbrecher sich einstellen: Die Abschlussprüfung müssen sie auf
jeden Fall vollständig ablegen. Hier können sie sich nichts anrechnen
lassen.

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