Köln (dpa/tmn) – Praktikanten haben mindestens Anspruch auf ein
einfaches Abschlusszeugnis. Darin wird bestätigt, dass und wie lange
jemand im Unternehmen tätig war. Das ist im Berufsbildungsgesetz in
den Paragrafen 26 und 16 geregelt. Die Dauer ist dabei egal. Auch der
Zeitpunkt, bis wann der Praktikant das Zeugnis eingefordert haben
muss, ist nicht im Gesetz festgelegt, erklärt der Arbeitsrechtler
Christian Birnbaum aus Köln. «Rechtsansprüche können immer verwirken,
doch ohne weiteres passiert das nicht.» Wer sich innerhalb eines
Jahres melde, sei auf der sicheren Seite. Lässt sich die Firma mit
der Ausstellung des Zeugnisses Zeit, können ehemalige Praktikanten
eine Frist setzen. Wird die nicht erfüllt, können sie als letzten
Schritt klagen.
Praktikanten haben Recht auf Abschlusszeugnis =
12. Mai 2016 | Keine Kommentare