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Philologenverband: Urteil zum Schwimmunterricht ist Richtschnur

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Berlin (dpa) – Der Deutsche Philologenverband sieht das Straßburger
Urteil zur Teilnahme muslimischer Schülerinnen am Schwimmunterricht
als Richtschnur auch für Schulen in Deutschland. «Wir begrüßen dieses
Urteil sehr, weil es auch unserem Verständnis von Schule entspricht –
dass nämlich der schulische Erziehungsauftrag, die
Integrationsfunktion von Schule einen Vorrang hat vor der
Religionsfreiheit», sagte der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft,
Heinz-Peter Meidinger, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Ein Elternpaar aus Basel war zuvor am Menschenrechtsgerichtshof in
Straßburg mit Klagen gegen die Teilnahmepflicht für ihre Töchter am
Schwimmunterricht der Grundschule gescheitert. Die Behörden durften
der Schulpflicht und der Integration der Kinder Vorrang einräumen
gegenüber dem religiös begründeten Wunsch der Eltern nach einer
Befreiung, entschieden die Richter.

Der Verbandschef geht davon aus, dass es auch in Deutschland
«wahrscheinlich mehr Konfliktfälle gibt als in der Öffentlichkeit
thematisiert». Als Schulleiter wisse er von vielen muslimischen
Eltern, die Schwimmunterricht für ihre Töchter skeptisch sehen oder
ablehnen. «Die Regel ist allerdings, dass diese Kinder dann krank
gemeldet werden», sagte Meidinger. Nicht gut finde er, dass viele
Schulleitungen dies stillschweigend akzeptieren, um Konflikten aus
dem Weg zu gehen. Mit Blick auf eine absehbare Häufung solcher Fälle
durch die Integration muslimischer Flüchtlingskinder plädierte er
dafür, «dass die Rechtsprechung auch in der Realität umgesetzt wird».

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