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Nebenjob geht nicht immer mit Bafög-Kürzung einher

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Hamburg (dpa/tmn) – Studenten können einen Nebenjob ausüben und
trotzdem ihren vollen Bafög-Anspruch behalten. Entscheidend ist, dass
sie nicht mehr als derzeit 4880 Euro pro Jahr verdienen, berichtet
die Zeitschrift «Zeit Campus» (Ausgabe Juli/August 2016). Ab dem
Wintersemester 2016/2017 liegt die neue Obergrenze bei 5400 Euro pro
Jahr. Verdienen Studierende mehr dazu, wird ihr Bafög-Anspruch
allerdings anteilig gekürzt.

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