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Mitarbeiter dürfen mitunter trotz Krankschreibung zum Abendstudium

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Berlin (dpa/tmn) – Arbeitnehmer dürfen auch zum Abendstudium gehen,
wenn sie krankgeschrieben sind. Das gilt jedenfalls dann, wenn ihre
Genesung durch den Besuch des Abendstudiums nicht beeinträchtigt
wird. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf
eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 28 Ca 1714/16).

In dem verhandelten Fall wehrte sich eine Frau gegen ihre Kündigung.
Die Arbeitnehmerin machte mit Wissen und Billigung des Arbeitgebers
seit September 2015 ein Abendstudium in Betriebswirtschaftslehre.
Dafür besuchte sie zwei- bis dreimal wöchentlich etwa dreistündige
Abendkurse in der Verwaltungsakademie. Vom 1. Dezember 2015 bis 15.
Januar 2016 war die Frau aufgrund von schmerzhaften Hüftproblemen
arbeitsunfähig erkrankt. Trotzdem ging sie zu ihrem Abendstudium. Als
der Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er ihr. Die Frau klagte
dagegen.

Mit Erfolg. Das Gericht sah keinen Anlass für eine Kündigung. Der
Besuch der abendlichen Vorlesungen beeinträchtige nicht ihre
Genesung. In ihrem Job müsse die Frau zum Teil 250 Kilometer über
mehrere Stunden mit dem Auto fahren. Bei einem Abendstudium könne sie
dagegen die Verwaltungsakademie mit dem Auto in sieben Minuten
erreichen und bei Schmerzen jederzeit die Vorlesung verlassen. Auch
habe der Arzt bestätigt, dass das Abendstudium den Genesungsverlauf
nicht beeinträchtige. Daher spreche nichts dafür, dass die Erkrankung
vorgetäuscht sei oder das Verhalten der Frau den Heilungsverlauf
beeinträchtigt habe.

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