Nürnberg (dpa/tmn) – Auszubildende zum Metallbildner machen ihre
Lehre künftig nach einer stark geänderten Ausbildungsordnung. Aus der
bisherigen Fachrichtung Gürtler- und Metalldrücktechnik werden zwei
eigenständige Fachrichtungen, teilt die Bundesagentur für Arbeit mit.
Außerdem gibt es nicht mehr eine Abschlussprüfung am Schluss, sondern
sie zerfällt in zwei Teile. Stärker als bisher beschäftigen sich die
Jugendlichen außerdem mit Verbundwerkstoffen. Die neue
Ausbildungsordnung tritt voraussichtlich am 1. August 2016 in Kraft.
Die dreijährige Ausbildung zum Metallbildner machen Jugendliche zum
Beispiel in Gold- und Silberschmieden. Dort lernen sie unter anderem,
Blattgold herzustellen. Die Ausbildung ist ein Nischenberuf: Im Jahr
2014 gab es bundesweit 42 Jugendliche als Lehrlinge. Bislang gibt es
den Beruf in den drei Fachrichtungen Goldschlagtechnik, Gürtler- und
Metalldrücktechnik sowie Ziseliertechnik.