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Jagd nach der Studentenbude: So kommen Erstsemester an eine Wohnung

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Kurz vor Beginn des Wintersemesters suchen jedes Jahr Hunderttausende
angehende Erstsemester eine Bleibe. Die Wohnungsmärkte in den
Uni-Städten sind zum Teil sehr unter Druck. Experten empfehlen, schon
vor der Studienplatzzusage mit der Suche zu beginnen.

Hamburg (dpa/tmn) – Die Uni hat noch nicht angefangen, da steht für
viele die erste große Hürde auf dem Weg ins Studentenleben schon
bevor. Wie eine coole Wohnung finden? Bei der Jagd nach der
Traumbude gehört ein bisschen Glück dazu – und es braucht vor allem
Zeit.

«Unter den Studentenstädten sind vor allem die Märkte München,
Frankfurt, Hamburg und Stuttgart besonders angespannt», sagt Stefan
Brauckmann, Leiter des Bereichs Research und Analyse der Gesellschaft
für Beteiligungen und Immobilienentwicklung (GBI). So kostet nach
Angaben der GBI ein Zimmer auf dem privaten Wohnungsmarkt in Hamburg,
Frankfurt und Stuttgart ab 400 Euro, in München muss man sogar mit
500 Euro rechnen. Wer sich auf dem privaten Wohnungsmarkt umsieht,
sollte sich vor der Suche bei der Stadtverwaltung über den
Mietspiegel für einzelne Stadtteile erkundigen, um überteuerte Preise
zu erkennen.

Am besten beginnt man mit der Wohnungssuche schon, bevor man den
Zulassungsbescheid hat, empfiehlt Stefan Grob vom Deutschen
Studentenwerk. Das hat den Vorteil, dass man bereits sucht, wenn die
Masse der Studienanfänger noch nicht auf den Wohnungsmarkt drängt.
Wer sich an mehreren Orten für einen Studienplatz beworben hat,
sollte zumindest an den Orten die Fühler ausstrecken, die er
favorisiert. Fast überall kann man sich ohne Zulassungsbescheid auf
die Warteliste für das Studentenwohnheim setzen lassen. Ist der
Bescheid dann da, reicht man ihn nach.

Doch wo suchen? Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund empfiehlt,
sich bei der Suche nicht zu sehr einzuschränken. «Viele Wohnungen
werden unter der Hand schnell vermietet und gar nicht öffentlich
angeboten», sagt Ropertz. Deswegen rät er, bei Wohnungsgesellschaften
nachzufragen, ob und wann Wohnungen frei werden. Dann gibt es in
sozialen Netzwerken wie Facebook meist Wohnungs-Gruppen für die
jeweiligen Städte. Im Internet finden Studenten außerdem gute
Immobilien- und WG-Portale. Auch ein Blick in die lokale Zeitung und
Anzeigenblätter lohnt sich. Die Immobilienteile sind oft ein- oder
zweimal in der Woche beigelegt. An den Unis hängen häufig außerdem
Wohnungsangebote am Schwarzen Brett. Für Makler gilt das
Bestellerprinzip: Wer den Makler engagiert, zahlt auch.

Grob rät außerdem, nicht nur über das Netz zu suchen, sondern auch an
den Ort zu fahren und sich selbst dort umzusehen. «Häufig bekommt man
dort etwa von Studenten von der Uni gute Tipps, wie es vor Ort am
besten mit der Wohnungssuche klappt», sagt er.

Da Studenten meistens kein regelmäßiges Einkommen haben,
verlangen Vermieter von Studenten oft eine Bürgschaft der Eltern.
«Eigentlich dürfen sie außer der Kaution bestehend aus drei
Monatskaltmieten keine zusätzlichen Sicherheiten einfordern. Wird es
ihnen aber angeboten, dürfen sie es annehmen», sagt Ropertz. Unter
18-Jährige sind nicht voll geschäftsfähig und brauchen die Zustimmung
ihrer Eltern, um einen Mietvertrag abzuschließen.

Wichtig ist, den Mietvertrag sehr genau und mehrmals zu lesen, bevor
man ihn unterschreibt. «Gerade in Studentenstädten sind Vermieter
sehr clever in der Gestaltung ihrer Mietverträge», sagt Claus
Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes. Alles was Geld kostet,
sollte man genau unter die Lupe nehmen: Sind die Nebenkosten
realistisch? Wie steht es um Kaution und Mietdauer? In welchem
Zustand muss man die Wohnung beim Auszug hinterlassen? «Um die
Nebenkosten zu checken, vergleicht man sie am besten mit dem
örtlichen Betriebskostenspiegel und lässt sich den Energieausweis
zeigen», rät Ropertz.

Vor allem Studenten, die nur für eine bestimmte Zeit in einer Wohnung
leben, sollten aufpassen, dass es keine Mindestmietdauer gibt, bei
der für eine bestimmte Zeit ein normales Kündigungsrecht
ausgeschlossen ist.

Anders ist es bei einer Wohnungsgemeinschaft (WG). Wenn man bei einem
WG-Zimmer nicht direkt mit dem Vermieter der Wohnung, sondern einem
Hauptmieter zu tun hat, sollte man sich den Mietvertrag zeigen
lassen. Deese warnt: «Nicht selten wälzen Hauptmieter ihre eigenen
Kosten auf die Untermieter ab». Einen Rechtsanspruch, den Mietvertrag
sehen zu dürfen, habe man aber nicht.

Wer eine WG gründet, hat zwei Möglichkeiten: Entweder eine Person
wird Hauptmieter und unterschreibt den Mietvertrag oder alle werden
Mieter und unterzeichnen. «Das bedeutet allerdings, dass der Vertrag
nur mit allen Mietern aufgelöst werden kann», erläutert Ropertz.
Falls nur eine Person im Mietvertrag steht, können WG-Mitglieder ohne
Probleme aus- und neue einziehen.

Hat man den Mietvertrag geprüft und unterschrieben, steht dem Einzug
nichts mehr im Wege: Die erste Hürde auf dem Weg ins Studentenleben
ist also geschafft!

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