Bern (dpa) – Heimunterricht für schulpflichtige Kinder ist in
Deutschland nicht erlaubt. Nur bei einer längeren Krankheit dürfen
Kinder von zu Hause aus lernen. «Eine generelle Befreiung von der
Schulpflicht aus religiösen oder pädagogischen Gründen ist
grundsätzlich nicht zulässig», heißt es im Handbuch für Schulrecht.
Auch das Grundgesetz stellt in Artikel 7 klar: «Das gesamte
Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.»
Dennoch gehen Experten von bundesweit Hunderten Kindern aus, die von
ihren Eltern nicht zur Schule geschickt werden. Dies geschieht häufig
aus religiösen Gründen. Oft sind Müttern und Vätern die an
öffentlichen Schulen gelehrte Evolutionstheorie und der
Sexualkunde-Unterricht ein Dorn im Auge. Der Verein «Schulunterricht
zu Hause» ist der Ansicht, dass Eltern ihren Kindern «eine ihren
körperlichen, seelischen und geistigen Fähigkeiten entsprechende
Bildung» ermöglichen könnten.
Immer wieder haben deutsche Gerichte Heimunterricht verboten. Der
Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2007: «Eltern sind auch dann nicht
berechtigt, ihre Kinder der Schulpflicht zu entziehen, wenn einzelne
Lehrinhalte oder -methoden der Schule ihren Glaubensüberzeugungen
entgegenstehen.» Hintergrund war ein Fall, in dem christliche Eltern
Kinder daheim unterrichten wollten. Gegen sie war schon zuvor ein
Bußgeld verhängt worden. Schließlich brachten die Eltern ihre Kinder
in ein Dorf in Österreich, wo die Mutter sie unterrichtete. Der BGH
sprach von einem «Missbrauch der elterlichen Sorge».