Berlin (dpa) – Das Berliner Verwaltungsgericht macht Eltern wenig
Hoffnung auf ein Recht auf veganes Schulessen. Die geplante Klage
eines Vaters auf vegane Kost für seine Tochter in der Schulkantine
habe kaum Aussicht auf Erfolg, sagte Gerichts-Sprecher Stephan
Groscurth am Mittwoch. Deshalb sei der Antrag des Mannes auf
Prozesskostenhilfe in diesem Fall abgelehnt worden.
Die Ganztagsschule in Berlin-Köpenick verhält sich nach Einschätzung
des Gerichts richtig. Sie orientiere sich bei der Auswahl ihres
Mittagessens an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für
Ernährung. Diese empfehle eine vegane Ernährung für Kinder und
Jugendliche gerade nicht, teilte das Gericht mit. Veganer ernähren
sich ohne tierische Produkte, sie essen zum Beispiel auch keine Eier
und trinken keine Kuhmilch.
Schulen seien nicht verpflichtet, die Vielfalt von
Ernährungsüberzeugungen wie zum Beispiel auch Rohkost oder
Steinzeitkost aufzugreifen, heißt es zur Begründung der Ablehnung von
Prozesskostenhilfe. Das Mädchen könne veganes Essen aber mitbringen
und auch in der Schule aufwärmen.