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FDP stellt Bedingungen für Gesetzänderung zur Bildungsfinanzierung

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Siegen (dpa) – Die FDP stellt Bedingungen für eine Zustimmung zur
geplanten Grundgesetzänderung bei der Bildungsfinanzierung.
Voraussetzung sei, dass die große Koalition das Gespräch mit der FDP
aufnehme, sagte Bundesparteichef Christian Lindner am Samstag bei
einem Landesparteitag der nordrhein-westfälischen FDP in Siegen.

CDU, CSU und SPD hatten in ihren Koalitionsverhandlungen vereinbart,
das Grundgesetz zu ändern, damit der Bund sich stärker an der
Finanzierung der Bildungsinfrastruktur beteiligen kann. Dabei geht es
vor allem um den Ausbau von Ganztagsschulen in den Kommunen. Bisher
ist eine Finanzhilfe des Bundes nur für finanzschwache Kommunen
zulässig. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit
im Bundestag nötig, über die die große Koalition aber nicht verfügt.

Lindner sagte, die geplante Änderung sei zwar aus Sicht der FDP nur
ein kleiner Zwischenschritt bei der Lockerung des sogenannten
Kooperationsverbots. «Wir sind aber bereit, den Spatz in der Hand zu
akzeptieren und uns die Taube auf dem Dach für später aufzuheben.» Es
reiche allerdings nicht, wenn die Regierung einen eigenen Antrag
einbringe und darauf vertraue, dass die FDP schon zustimmen werde.

Bisher ist die Bildung fast ausschließlich Ländersache. Das
Kooperationsverbot untersagt dem Bund weitestgehend die
Mitfinanzierung im Bildungsbereich.

Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) warnte
vor einem Ende des Kooperationsverbots und mehr Zentralisierung. «Ich
habe die Befürchtung, dass sich das Niveau eher nach unten angleichen
würde. Die deutsche Bildungslandschaft lebt von einem positiven
Wettbewerb der Länder und von regionalen Unterschieden und
Bedürfnissen», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Nachholbedarf
gebe es bei der länderübergreifenden Vergleichbarkeit von
Schulabschlüssen, aber die Länder seien auf dem Weg zu einem
entsprechenden Staatsvertrag.

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