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Bundesverfassungsgericht überprüft im Januar Streikverbot für Beamte

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Karlsruhe (dpa) – Lehrer aus mehreren Bundesländern rütteln vor dem
Bundesverfassungsgericht am Streikverbot für Beamte. Ein erster
Erfolg ist, dass über ihre vier Klagen in Karlsruhe mündlich
verhandelt wird. Der Zweite Senat hat als Termin dafür den 17. Januar
bestimmt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Das Urteil wird
erfahrungsgemäß einige Monate später verkündet.

Die teils noch aktiven beamteten Lehrer aus Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten sich während der
Dienstzeit an Protesten oder Streiks der Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft beteiligt. Das wurde disziplinarrechtlich geahndet.
Grund: Ein Beamter dürfe nicht ohne Genehmigung dem Dienst
fernbleiben.

Aus Sicht der Kläger steht auch Beamten ein Streikrecht zu, zumindest
solchen, die wie Lehrer keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen.
Rückenwind erhoffen sie sich von zwei neueren Urteilen des
Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs in Fällen aus der Türkei. Auch
damit wollen sich die Richter in der Verhandlung auseinandersetzen.

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