SDS-newsline Onlinezeitung

Auszug für die Lehre

| Keine Kommentare

Berlin (dpa/tmn) – Wenn das erste selbst verdiente Geld auf dem Konto
landet, fühlt sich das für Auszubildende erst einmal richtig gut an.
Wer nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, kommt mit seiner Vergütung
aber oft nicht über die Runden. Müssen Jugendliche für ihre Lehre aus
ihrem Elternhaus ausziehen, weil der Betrieb zu weit entfernt ist,
können sie bei der Agentur für Arbeit die Berufsausbildungsbeihilfe
(BAB) beantragen. Am besten stellen Jugendliche den Antrag dafür
schon vor Beginn ihrer Ausbildung, rät Anna Leona Gerhardt vom
Deutschen Gewerkschaftsbund. «Bei einer Bewilligung wird BAB nicht
rückwirkend gezahlt.»

Falls der Antrag auf BAB abgelehnt wurde, können Auszubildende
alternativ Wohngeld bei der zuständigen Stelle der Gemeinde
beantragen, in der sich ihre Wohnung befindet.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.