Nürnberg (dpa/tmn) – Wer als Beamter arbeiten will, muss nicht
zwingend die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Auch Ausländer
aus einem EU-Mitgliedsstaat oder aus der Schweiz, aus Liechtenstein,
Norwegen und Island können diese Laufbahn einschlagen. Darauf weist
die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Berufswahlmagazin auf
Planet-Beruf.de hin. Ausländer aus anderen Staaten können ebenfalls
im öffentlichen Dienst abreiten – allerdings als Angestellter und
nicht als Beamter. Einzige Voraussetzung ist, dass ihr
Aufenthaltstitel ihnen erlaubt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Auch EU-Ausländer können Beamte werden
25. September 2017 | Keine Kommentare