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Abgekürzte Ausbildung nur mit Zustimmung des Betriebs

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Nürnberg (dpa/tmn) – Für Azubis gibt es mehrere Möglichkeiten, eine
Ausbildung zu verkürzen. Zwei Regeln gelten dabei aber immer, erklärt
die Bundesagentur für Arbeit auf «Planet-Beruf.de»: Erstens brauchen
sie dafür die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs. Und zweitens darf
die Ausbildung eine gewisse Mindestdauer nicht unterschreiten. Eine
dreijährige Lehre lässt sich zum Beispiel höchstens auf 18 Monate
verkürzen, eine zweijährige Ausbildung muss auch verkürzt mindestens
ein Jahr dauern.

Mögliche Gründe für eine Verkürzung sind zum Beispiel eine bereits
abgeschlossene Ausbildung, die Mittlere Reife oder das Abitur, aber
auch gute Leistungen in der Berufsschule: Wer in den entscheidenden
Fächern einen besseren Notenschnitt als 2,49 hat, kann die
Abschlussprüfung vorzeitig absolvieren. Maßnahmen wie die
Einstiegsqualifizierung oder der Besuch einer Berufsfachschule lassen
sich je nach Bundesland eventuell ebenfalls auf die Ausbildungsdauer
anrechnen. Ansprechpartner für eine Verkürzung der Ausbildung sind
die örtlichen Industrie- und Handelskammern beziehungsweise
Handwerkskammern.

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