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Von der Arbeitslosigkeit in die Ausbildung: Lücke einplanen

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Berlin (dpa/tmn) – Wer aus der Arbeitslosigkeit in eine Ausbildung
wechselt, muss mit einer Finanzierungslücke rechnen. Denn zwischen
der letzten Arbeitslosengeldzahlung und dem ersten Azubi-Einkommen
liegen knapp zwei Monate. Der Grund: Arbeitslosengeld wird am
Monatsanfang gezahlt – die Ausbildungsvergütung aber in der Regel
erst am Monatsende, ebenso wie die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Darüber sollten sich Betroffene vorher Gedanken machen und
gegebenenfalls ein Darlehen beantragen, rät das Bundesministerium für
Bildung und Forschung in seiner Broschüre «Ausbildung in Teilzeit».

Das sogenannte Übergangsdarlehen funktioniert so: Im Monat der
Ausbildungsaufnahme wird das Arbeitslosengeld II einmalig
weitergezahlt, allerdings wird die Vergütung darauf angerechnet. Den
Antrag darauf sollten angehende Azubis frühzeitig bei der
Arbeitsagentur einreichen, empfiehlt das Ministerium.

Ausbildungen in Teilzeit sind den Angaben nach grundsätzlich möglich
– und zwar dann, wenn Auszubildende sich parallel um Kinder oder
hilfsbedürftige Angehörige kümmern müssen. Die Ausbildungsvergütung
wird dann oft anteilig gekürzt. In manchen Fällen vereinbaren Azubi
und Ausbildungsbetrieb aber auch eine ungekürzte Vergütung.

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