Nach dem abgeschlossenen Bachelor oder mitten im Studium: Wollen
Studierende die Hochschule wechseln, müssen sie sich genau über die
Anforderungen an der Wunschuni informieren. Denn nicht in jeder
Fachrichtung klappt ein Wechsel reibungslos.
Hannover (dpa/tmn) – Das Studium ist zu allgemein, zu speziell, man
hat Prüfungen versemmelt oder möchte in die Traumstadt ziehen: Die
Gründe für einen Studienortswechsel können ganz unterschiedlich sein.
Generell ist ein Hochschulwechsel seit Einführung des
Bachelor-Master-Systems gut möglich, erklärt Elke Mittag von der
Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung
Niedersachsen: «Die Modularisierung der Studiengänge durch Bologna
macht sie transparent und gut vergleichbar.»
Seit der Hochschulreform sind die Studieninhalte in Module
gegliedert, für deren Abschluss Studierende Leistungspunkte, auch
Credit Points genannt, bekommen. Einen Überblick über alle im Studium
zu erbringenden Leistungen finden Studierende im Modulhandbuch des
jeweiligen Studiengangs.
Wer den Studienort wechseln möchte, muss sich – wie jeder
Studienbewerber – an die von der Hochschule vorgegebenen Bewerbungs-
und Einschreibefristen halten. Außerdem gelten auch für
Studienwechsel die Zugangs- und Zulassungsordnung. Die Zugangsordnung
regelt die Voraussetzungen, die Bewerber erfüllen müssen:
Praxiserfahrung, bestimmte Fachkenntnisse oder ein
Motivationsschreiben etwa.
Die Zulassungsordnung bestimmt, wie Kandidaten ausgewählt werden,
wenn es mehr Bewerber als Studienplätze gibt. Bewerber sollten hier
genau hinschauen, rät Elke Mittag: «Auch ein zulassungsfreier
Studiengang kann Zugangsbedingungen haben.» So gilt für Wechsler, die
in das erste Semester einsteigen müssen, wie für alle anderen auch
ein möglicher N.C., während höhere Semester oft ohne diese
Zulassungsbeschränkung auskommen.
Wer nach dem Bachelor für den Master an eine andere Hochschule
wechseln möchte, muss erst einmal nur in die Zulassungsordnung des
Wunschstudiengangs schauen – und prüfen, ob er die Anforderungen
erfüllt. «Entweder passt’s sofort – oder eine Zulassung mit Auflagen
ist möglich», erklärt Martin Scholz von der Gesellschaft für
Information, Beratung und Therapie an Hochschulen.
Um zu klären, ob und wie eine Zulassung mit Auflagen möglich ist,
können Bewerber die jeweilige Fachstudienberatung kontaktieren. Unter
Umständen können sie dann in das erste Mastersemester aufgenommen
werden, müssen aber einzelne Module aus dem Bachelor nachholen. Dann
kann sich das Studium allerdings um einige Semester verlängern.
Ganz ähnlich ist das bei einem Wechsel innerhalb eines Bachelor- oder
Masterstudiengangs: Dazu weisen Studierende bereits erbrachte
Leistungen an der neuen Hochschule nach und bekommen sie angerechnet,
wenn diese den Inhalten entsprechen. Scholz rät dazu, in dem Fall mit
den Zentralen Studienberatungen oder Servicestellen der Heimat- und
der Wunschuniversität Kontakt aufzunehmen. Wichtig sei in jedem Fall,
dass Studierende sich erst einen Platz an der neuen Hochschule
sichern, bevor sie sich an der alten exmatrikulieren.
Etwas komplizierter gestaltet sich ein Wechsel für angehende Lehrer:
«Aufgrund des Föderalismus sind in den verschiedenen Bundesländern
ganz unterschiedliche Fächerkombinationen möglich», erklärt Scholz.
Wer von einem Bundesland in ein anderes wechseln möchte, muss deshalb
oft ein ganzes Fach nachstudieren – oder eine Ausnahmegenehmigung bei
der jeweiligen Schulaufsichtsbehörde beantragen.
Noch einmal anders läuft es bei Jura, wo die Studieninhalte staatlich
reglementiert sind. «Hier wird der Prüfungsausschuss eingeschaltet
und trifft im Einzelfallverfahren eine Entscheidung», erklärt Scholz.
Und auch für Medizinstudenten gelten andere Regeln, da die
Studienplätze in einem bundesweiten Verfahren zugeteilt werden. Ein
Wechsel ist deshalb nicht einfach so möglich – ein Tausch dagegen
schon. Wenn ein Tauschpartner an der Wunschhochschule gefunden ist,
müssen nur zwei Bedingungen erfüllt werden, meint der Studienberater:
«Die Studierenden müssen in ihrem jeweiligen Studienmodell bleiben –
also entweder im klassischen Medizin- oder im Modellstudiengang – und
die Hochschule muss dem Tausch zustimmen.»
Egal, ob unkompliziert oder aufwendig: Studierende sollten einen
Hochschulwechsel nicht auf die leichte Schulter nehmen, meint Elke
Mittag. Eine neue Stadt, neue Kommilitonen, Dozenten und auch eine
ganz andere Atmosphäre erwarten den Wechsler mitunter: «In
Hochschulen können sehr unterschiedliche Kulturen im Umgang mit den
Studierenden bestehen. In großen Universitäten gehört man eher zu
einer anonymen Masse, während der Kontakt an den kleineren
Hochschulstandorten viel persönlicher gestaltet sein kann.»
Wer während des Studiums auf Bafög angewiesen ist, muss einen
Studienortswechsel ganz besonders gut planen. Denn erst einmal gilt:
Die Förderung wird nur während der Regelstudienzeit gezahlt. Eine
Verlängerung des Studiums durch den Wechsel wird dann zum Problem.
Wechseln Studierende aber nicht nur die Hochschule, sondern auch das
Fach, wird die Ausbildungsförderung unter bestimmten Umständen auch
über die Regelstudienzeit hinaus geleistet. Dazu muss der Wechsel
nach Paragraf 7 Abs. 3 Bafög aus einem wichtigen Grund oder einem
unabweisbaren Grund erfolgen.
Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung wird bei einem
erstmaligen Fachrichtungswechsel in der Regel angenommen, dass ein
wichtiger Grund vorliegt. Die Förderungsdauer verlängert sich aber
nur dann, wenn der Abbruch oder Wechsel bis zum Beginn des vierten
Fachsemesters des ersten Studiums stattfindet.