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Urteil des Verfassungsgerichts zur Medizinstudium-Zulassung

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Berlin (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat von der Politik am
19. Dezember neue Regeln für die Studienplatzvergabe bei Medizin
gefordert:

Ein Fünftel der Plätze wird heute an Bewerber mit einer Abinote von
1,0 bis 1,2 vergeben. Ein weiteres Fünftel wird nach Wartezeit
vergeben – 14 bis 15 Semester. Die übrigen 60 Prozent der Plätze
können die Hochschulen in eigenen Auswahlverfahren vergeben, wobei
die Abiturnote eine wichtige Rolle spielt.

Die Richter bestätigten grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der
Zulassungsbeschränkung durch einen Numerus clausus. Sie bemängelten
aber eine verpflichtende Festlegung auf sechs Wunschstudienorte bei
der Verteilung nach Abiturnote. Sie forderten eine Begrenzung der
Wartezeit, mehr Vergleichbarkeit der Abinoten bundesweit und mehr
Transparenz und Änderungen bei den Uni-Auswahlverfahren.

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