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Bund überlässt Reform der Uniplatz-Vergabe bei Medizin den Ländern

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Berlin (dpa) – Der Bund will die vom Bundesverfassungsgericht
verlangte Reform der Zulassung zum Medizinstudium den Ländern
überlassen. Das geht aus einer Antwort des Bundesbildungsministeriums
auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor, die der Deutschen
Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Karlsruhe hatte am 19. Dezember entschieden, dass die Platzvergabe
teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden
muss. Heute haben fast nur Einser-Abiturienten eine Chance, für viele
gelten Wartezeiten von bis zu 15 Semester.

«Der im Urteil formulierte Regelungsauftrag richtet sich nach dem
Verständnis der Bundesregierung primär an die Länder», schreibt das
Bildungsressort in seiner Antwort auf die Grünen-Anfrage.

Wie ein der dpa vorliegender Zeitplan der Länder zeigt, wollen diese
bis Juni den Entwurf eines Staatsvertrags erarbeiten.

Der hochschulpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Kai Gehring,
kritisierte, die Bundesregierung gehe mit ihrer Passivität ein hohes
Risiko ein. Sollten die Länder bei der Überarbeitung ihres
Staatsvertrags für die Hochschulzulassung in Verzug oder Konflikt
geraten, drohe eine Klagewelle von Studienbewerbern.

Der Generalsekretär des Medizinischen Fakultätentages, Frank Wissing,
sagte der dpa: «Wir wünschen uns einen großen Wurf und ein neues,
robustes Verfahren statt Reparaturarbeiten und Klein-Klein.»

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