Mehr als 20 Stunden pro Woche dürfen Studierende
in der Regel nicht arbeiten. Ausnahmen gelten lediglich bei Nacht-
und Wochenendarbeit sowie in den Semesterferien, heißt es in der
Zeitschrift «Unicum» (Ausgabe 2/2018). Innerhalb eines
Beschäftigungsjahres darf die Arbeitszeit aber auch mit diesen
Ausnahmeregelungen nur in höchstens 26 Wochen bei mehr als 20 Stunden
liegen. Wer sich nicht an diese Regeln hält, gefährdet seinen
Studentenstatus, muss also eventuell Kranken-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung bezahlen.
in der Regel nicht arbeiten. Ausnahmen gelten lediglich bei Nacht-
und Wochenendarbeit sowie in den Semesterferien, heißt es in der
Zeitschrift «Unicum» (Ausgabe 2/2018). Innerhalb eines
Beschäftigungsjahres darf die Arbeitszeit aber auch mit diesen
Ausnahmeregelungen nur in höchstens 26 Wochen bei mehr als 20 Stunden
liegen. Wer sich nicht an diese Regeln hält, gefährdet seinen
Studentenstatus, muss also eventuell Kranken-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung bezahlen.