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Schwangere und stillende Mütter dürfen künftig sonntags arbeiten

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Berlin (dpa/tmn) – Schwangere und stillende Mütter dürfen vom 1.
Januar 2018 an auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Bisher war das
generell verboten, mit der Neuerung des Mutterschutzgesetzes wird die
Regelung etwas gelockert. Ab sofort ist Sonn- und Feiertagsarbeit
demnach erlaubt – allerdings nur, «wenn beide Seiten, also
insbesondere die Schwangere, zustimmen, der Arzt das erlaubt und die
zuständige Aufsichtsbehörde zustimmt», sagt Kaja Keller, Anwältin und
Expertin für Arbeitsrecht.

Ähnliches gilt für die Nachtarbeit zwischen 20.00 und 6.00 Uhr: Auch
die war bisher grundsätzlich verboten. Künftig dürfen Schwangere und
stillende Mütter auf eigenen Wunsch und mit Genehmigung zumindest
zwischen 20.00 und 22.00 Uhr arbeiten – danach ist weiter Schluss.

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