Weniger Stau, günstigere Hotels. Zwar ist
Schulschwänzen kein Kavaliersdelikt, doch verlängern immer mehr
Eltern die Ferien ihrer Kinder ohne Erlaubnis der Schule – wohl auch,
um sich so manches Reiseschnäppchen zu sichern. Was aber nützt das
beste Sonderangebot, wenn Bußgelder drohen? Fragen und Antworten:
Seit wann gilt in Deutschland die allgemeine Schulpflicht?
Seit 1919. Damals wurde der regelmäßige Besuch der Schule in die
Weimarer Verfassung aufgenommen – als Recht, aber eben auch als
Pflicht für alle. Höhere Bildung sollte nicht länger das Privileg der
Reichen und Mächtigen sein, sondern allen zugute kommen. Nach dem
Ersten Weltkrieg und dem Ende des Kaiserreichs wollten die
Schulreformer neue Impulse für die Demokratisierung von Staat und
Gesellschaft setzen.
Gibt es heutzutage eine bundesweite Regelung?
Nein. Nur der staatliche Erziehungsauftrag findet sich im
Grundgesetz, Details sind Sache der Länder. Dauer und Inhalt der
Schulpflicht regelt das jeweilige Schulgesetz – ebenso die Strafen,
mit denen Verstöße gegen die Schulpflicht sanktioniert werden können.
Welche Strafen drohen denn, wenn ein Schüler unentschuldigt fehlt?
Eltern, deren Kinder ohne Zustimmung der Schule fehlen, drohen
Verwarn- oder Bußgelder. Deren Höhe legen Städte und Kommunen selber
fest. Das beginnt bei wenigen Euro pro Tag und kann bis zu insgesamt
2500 Euro reichen – wie zum Beispiel in Berlin. 2013 wurde dort eine
Mutter sogar zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – wegen
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Ihr Sohn hatte an
fast 1000 Tagen die Schule geschwänzt.
Wie häufig sind solche Bußgeldverfahren?
Im Schuljahr 2016/17 wurden allein in Berlin in mehr als 860 Fällen
Bußgelder verhängt. In der Regel gehen Gespräche mit den Eltern
voraus. Erst wenn die erfolglos bleiben, flattert der Bußgeldbescheid
ins Haus. Mitunter versuchen die Vollziehungsbeamten vergeblich, das
Geld bei den Familien einzutreiben. Oft seien die Betroffenen zu arm,
um die Strafe zu begleichen, heißt es.