Berlin (dpa/tmn) – Studenten in dualen Studiengängen sind
versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung – auch
während des theoretischen Teils. Ob sie während des Studiums
Arbeitsentgelt bekommen oder nicht, spielt dabei keine Rolle, erklärt
die Deutsche Rentenversicherung Bund. Zahlt der Arbeitgeber kein
Gehalt, werden die Beiträge zur Rentenversicherung aus einem fiktiven
Entgelt berechnet.
Studenten, die Arbeitsentgelt bekommen, müssen selbst keine Beiträge
zahlen, solange sie weniger als 325 Euro verdienen. Das übernimmt der
Arbeitgeber. Erst wenn sie diese Grenze überschreiten, teilen sie
sich mit dem Arbeitgeber die Beiträge.