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Nicht nur für Meister: Wer bekommt eigentlich Aufstiegs-Bafög?

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Lehrgänge, Prüfungen, Materialien und der Lebensunterhalt – wer sich
beruflich weiterbildet, muss oft eine Menge Kosten stemmen. Da kann
das Aufstiegs-Bafög weiterhelfen. Die Förderung gibt es nicht nur für
Meister, verschiedene Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein.

Münster/Bonn (dpa/tmn) – Auch nach einer abgeschlossenen
Berufsausbildung investieren viele in die eigene Weiterbildung. Ein
Maurer zum Beispiel, der seinen Meister macht, um später einmal
seinen eigenen Betrieb zu führen. Oder eine Stationsleiterin, die mit
Fortbildungen in ihrem anspruchsvollen Beruf am Ball bleiben will.

Doch solche Fort- und Weiterbildungen wollen finanziert sein. Was
unter Studenten wohlbekannt ist, gibt es auch für berufliche
Fortbildungen: Das sogenannte Aufstiegs-Bafög. Egal ob Meister,
Erzieher, Techniker, Fach- oder Betriebswirt – das
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) unterstützt die
Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Vielen ist es
noch als «Meister-Bafög» bekannt. Vor ein paar Jahren hat sich der
Name allerdings in Aufstiegs-Bafög geändert. «Dadurch fühlen sich
mehr Menschen angesprochen», erklärt Brigitte Seyfried vom
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

Wer hat Anspruch auf die Förderung? Nach Angaben des
Bundesbildungsministeriums ist das jeder, der zur Fortbildungsprüfung
oder zur Fachschule zugelassen wird. Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Häufig wird aber eine abgeschlossene Erstausbildung erwartet. Der
angestrebte berufliche Abschluss muss außerdem ein bestimmtes Niveau
haben. Konkret muss er über dem von Facharbeitern, Gesellen, Gehilfen
und über dem Abschluss an einer Berufsfachschule liegen.

Seit 2016 können auch Bachelorabsolventen eine Förderung erhalten,
etwa wenn sie nicht einen Master, sondern einen Meister an ihren
ersten Abschluss anschließen möchten. Allerdings muss die Fortbildung
selbst finanziert werden, um gefördert werden zu können.

Wer sich für eine Förderung interessiert, sollte auch beachten:
Generell muss die Fortbildungsmaßnahme mindestens 400
Unterrichtsstunden umfassen, um gefördert zu werden, erklärt Birgit
Szybalski von der Handwerkskammer Münster. «Vollzeitlehrgänge müssen
pro Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen
stattfinden und dürfen nicht länger als drei Jahre dauern.»
Fachkräfte können die Berufsfortbildungen oft auch in Teilzeit
machen. Das wird gefördert, wenn monatlich im Durchschnitt mindestens
18 Unterrichtsstunden besucht werden. Die Weiterbildung darf dann
nicht länger als vier Jahre dauern.

Da man während einer Fortbildung in Vollzeit kein Geld verdiene, sei
die Beantragung des Aufstiegs-Bafög auf jeden Fall sinnvoll, meint
Birgit Szybalski. «Die Meistervorbereitung und -prüfung kann, je nach
Gewerk, mehr als 10 000 Euro kosten.» Die wenigsten bekämen die
Fortbildung ohne Bafög gestemmt.

Und was genau wird gefördert? Die Kosten für Lehrgänge und Prüfungen
erhalten Geförderte zum Beispiel in Höhe der tatsächlich anfallenden
Gebühren – und zwar unabhängig von ihrem Einkommen und ihrem
Vermögen. Die Grenze hierfür liegt bei 15 000 Euro. 40 Prozent der
Förderung sind ein Zuschuss vom Land und müssen nicht zurückgezahlt
werden. Bei den restlichen 60 Prozent handelt es sich um ein
günstiges Darlehen vom Bund.

Ebenso bekommen Geförderte eine Unterstützung für Materialkosten. Für
das Meisterstück kann die Förderung zum Beispiel bis zur Hälfte der
notwendigen Kosten betragen, in einer Höhe von bis zu 2000 Euro.

Wer seine Fortbildung in Vollzeit macht, kann außerdem einen Beitrag
zum Lebensunterhalt erhalten. Die Höhe der Förderung hängt vom
Einkommen und Vermögen sowie vom Einkommen eines möglichen
Ehepartners ab. «Pro Monat können Alleinstehende bis zu 768 Euro
erhalten», erklärt Birgit Szybalski. Für Kinder und Ehepartner gibt
es Aufschläge. So erhöht sich pro Kind der monatliche Betrag um 235
Euro.

«Im vergangen Jahr betrug die monatliche Förderung in Deutschland im
Schnitt 1300 Euro», erklärt Brigitte Seyfried vom BIBB. Insgesamt
erhielten 2017 laut Bundesamt für Statistik 164 537 Personen
Aufstiegs-Bafög.

Und wo können Interessierte einen Antrag stellen? Das ist nicht in
allen Bundesländern einheitlich geregelt. Meistens sind es die
kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und
kreisfreien Städten. In einzelnen Bundesländern gibt es jedoch
Ausnahmen.

Szybalski rät Interessierten, sich frühzeitig beraten zu lassen. Auch
Unterstützung bei der Antragstellung sei durchaus sinnvoll. «Ohne
Hilfe wird das Formular für viele schnell undurchschaubar.»

Wer einen Antrag stellt, hat gute Chancen, gefördert zu werden. «Die
Förderung für die Lehrgangskosten bekommt fast jeder, der eine
abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann», sagt Birgit
Szybalski. Auch die Förderung der Unterhaltungskosten sei oft drin,
da diese nur vom eigenen Einkommen und Vermögen – und nicht wie beim
Studierenden-Bafög von dem der Eltern – abhängig ist.

Wer die Fortbildung aber abbricht oder zu oft fehlt, muss alles
wieder zurückzahlen. Daher ist Szybalski Rat: «Über diese Bedingungen
muss man sich vorher informieren. Eine Fortbildung muss gut
durchgeplant sein.»

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