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Musiklehrer weiter wegen Freiheitsberaubung vor Gericht

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Düsseldorf (dpa) – Im Fall eines wegen Freiheitsberaubung
verurteilten Musiklehrers hat das Düsseldorfer Landgericht vergeblich
eine Einstellung des Verfahrens angeregt. Der Sachverhalt sei
«ungeeignet, von einem Strafgericht entschieden zu werden», sagte der
Vorsitzende Richter Rainer Drees am Montag. Doch der Einstellung des
Verfahrens ohne eine Geldauflage wollte die Staatsanwaltschaft nicht
zustimmen. Nun wird das Verfahren mit der Vernehmung weiterer Zeugen
fortgesetzt.

Der Pädagoge war in erster Instanz vom Amtsgericht in Neuss wegen
Freiheitsberaubung zu einer «Verwarnung mit Strafvorbehalt»
verurteilt worden: Entweder bilde er sich im Umgang mit schwierigen
Schülern fort, oder er müsse 1000 Euro Geldstrafe zahlen.

Vom Vorwurf der Körperverletzung war der Lehrer freigesprochen
worden. Laut Anklage hatte der Realschullehrer in der Stadt Kaarst
bei Düsseldorf einige Schüler mit Gewalt daran gehindert, den
Klassenraum zu verlassen. Ein Kind soll er dabei auch zurückgestoßen
haben. Ein anderer Schüler hatte daraufhin zum Handy gegriffen und
die Polizei gerufen.

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