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Musiklehrer kämpft gegen Vorwurf der Freiheitsberaubung

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Ein Musiklehrer soll mehrere Schüler daran gehindert haben, den
Klassenraum zu verlassen. Ein Kind soll er dabei zurückgestoßen
haben. Er wurde wegen Freiheitsberaubung verurteilt. Doch die
Entscheidung wird nun überprüft.

Düsseldorf (dpa) – Der Fall des wegen Freiheitsberaubung verurteilten
Musiklehrers Phillip Parusel wird an diesem Montag vor dem
Düsseldorfer Landgericht neu aufgerollt. Der Pädagoge war in erster
Instanz vom Amtsgericht in Neuss zu einer «Verwarnung mit
Strafvorbehalt» verurteilt worden: Entweder bilde er sich im Umgang
mit schwierigen Schülern fort, oder er müsse 1000 Euro Geldstrafe
zahlen. Dagegen legte der Lehrer Berufung ein.

Laut Anklage hatte der Realschullehrer in Kaarst einer sechsten
Klasse eine Strafarbeit auferlegt und einige Schüler mit Gewalt daran
gehindert, den Raum zu verlassen. Vom Vorwurf der Körperverletzung
wurde Parusel freigesprochen.

Zum Ende der Stunde habe sich der Lehrer mit seinem Stuhl quer vor
die Klassentür gesetzt. Wer raus wollte, musste den abgeschriebenen
Text vorzeigen. «Alle wollten schnellstmöglich abgeben, damit sie
nach Hause gehen konnten», berichtete ein Schüler im Zeugenstand.
Doch mehrere Schüler durften zunächst nicht gehen – und einer wurde
recht unsanft zurück geschoben. Da rief ein anderer Schüler per Handy
die Polizei.

«Bedenklich» hatte die NRW-Vorsitzende der Lehrergewerkschaft GEW,
Dorothea Schäfer, die Entscheidung des Amtsgerichts genannt: «Das
passiert vermutlich jeden Tag in irgendeiner Schule in NRW. Es sollte
möglich sein, dass Schüler auch mal fünf Minuten länger in einer
Klasse bleiben.»

«Das Ende des Unterrichts bestimmt der Lehrer – sonst niemand», sagte
Udo Beckmann vom Lehrerverband VBE, zeigt aber Verständnis für das
erstinstanzliche Urteil: «In der Regel hat der Lehrer den Schüler
nicht anzufassen. Damit geht er einen Schritt zu weit.» Schüler
dürften nicht körperlich am Verlassen des Klassenraums gehindert
werden. Die Staatsanwaltschaft hatte 1500 Euro Geldstrafe beantragt.
Das Landgericht hat für den Fall zwei Verhandlungstage geplant.

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