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Mordlust und Heimtücke: Acht Jahre Haft für Klosterschüler Von Claudia Götze, dpa

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Ein Gymnasiast aus Thüringen ersticht beinahe einen Mitschüler. Nun
muss er jahrelang ins Jugendgefängnis. Der Richter hält den
15-Jährigen weiterhin für gefährlich.

Mühlhausen/Roßleben (dpa) – Die letzte Stunde ist gerade vorbei, als
das Drama an der Klosterschule Roßleben passiert: Völlig unvermittelt
sticht ein 15 Jahre alter Schüler aus dem Kyffhäuserkreis in
Thüringen mit einem Küchenmesser seiner Großmutter auf einen
Mitschüler ein und verletzt ihn schwer. Das Opfer, ein 14-Jähriger,
überlebt – mit bleibenden Schäden.

Mehrere Monate nach der Tat im September 2017 hat das Landgericht
Mühlhausen den 15-Jährigen nun wegen versuchten Mordes und schwerer
Körperverletzung zu acht Jahren Jugendhaft verurteilt. Das Gericht
ordnete am Dienstag auch die Unterbringung in einer
sozialtherapeutischen Einrichtung innerhalb des Jugendgefängnisses
an. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 15-jährige Deutsche
den Jüngeren aus «Mordlust» und «Heimtücke» mit fünf Messerstichen
schwer verletzte. Zudem schlug er den am Boden Liegenden noch
mindestens zwei Mal mit der Faust ins Gesicht.

Festgestellt wurde die besondere Schwere der Schuld. Über eine
Sicherungsverwahrung soll erst kurz vor Ende der Haftzeit entschieden
werden, sie wird zunächst vorbehalten. Laut Gericht hat der
Jugendliche in der Untersuchungshaft erneut angekündigt, einen
Menschen töten zu wollen. «Bei Lust und Gelegenheit drohen derzeit
weitere Taten», sagte der Richter zur Gefährlichkeit des Angeklagten.

Der verletzte Schüler wird zeitlebens auf den Rollstuhl angewiesen
sein, weil er an einer dauerhaften Gehstörung leidet. «Der 14-Jährige
ist wehr- und arglos gewesen», sagte der Vorsitzende Richter Jürgen
Schuppner. Die ganze 9b sei überrascht aus dem Klassenraum an dem
renommierten Gymnasium in Nordthüringen gerannt. Mit seinem
Geständnis hatte der Angeklagte dem Opfer eine Befragung im Prozess
erspart.

Der 15-Jährige wirkt äußerlich unscheinbar, zur Urteilsverkündung war
er in einem blauen Kapuzenpullover erschienen. Laut Urteil war er
voll schuldfähig. Er habe wissen wollen, wie es sich anfühlt, einen
Menschen zu töten, hatte er als Motiv genannt. Er habe auch sehen
wollen, wie sich die anderen erschrecken. Das 20 Zentimeter lange
Küchenmesser der Großmutter hatte der Gymnasiast am Vorabend in ein
Tuch gewickelt und eingesteckt. Die Messerattacke an der
Klosterschule endete erst, als die Waffe nach fünf Stichen abbrach.

Bereits nach der dritten Stunde hatte er angekündigt, «heute zu
töten». Diese Äußerung wurde wie frühere nicht ernstgenommen. Später
fand sich im Klassenbuch ein Zettel mit Notizen des Angeklagten:
«Mein Leben ist nichts wert», «Heute werde ich ihn abstechen», «Meine
Zukunft wird scheiße» und «Mir war danach».

«Das sind alles Zeichen für eine Störung, eine fehlende Empathie»,
sagte Richter Schuppner. Der Angeklagte habe zwar rückhaltlos
gestanden, aber keine Reue gezeigt. Bei der Urteilsverkündung zieht
ab und zu ein Grinsen über das Gesicht des Jugendlichen. «Du musst
Chef über deine Störung werden», gab ihm Schuppner mit auf den Weg
zurück ins Arnstädter Jugendgefängnis.

Der Prozess fand wegen des Alters des Angeklagten hinter
verschlossenen Türen statt. Für die Urteilsverkündung waren wegen des
großen öffentlichen Interesses Medien zugelassen.

In Deutschland sorgten zuletzt mehrere, teils tödliche Messerattacken
für Entsetzen. Erst im März ersticht in Berlin ein 15-jähriger
Deutscher seine ein Jahr jüngere Mitschülerin in ihrer Wohnung.
Ebenfalls im März wird eine 17-Jährige in ihrer Wohnung in Flensburg
mit mehreren Messerstichen getötet, ihr 18-jähriger afghanischer
Freund festgenommen. Im westfälischen Lünen wird im Januar ein
14-jähriger Schüler von seinem ein Jahr älteren deutschen Mitschüler
mit einem Messer getötet. Im pfälzischen Kandel stirbt Ende Dezember
eine 15-Jährige, nachdem ihr Ex-Freund, ein Flüchtling aus
Afghanistan, mit einem Messer zustach.

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