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Mit Sachbezügen Steuern und Sozialversicherungsabgaben sparen

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Berlin (dpa/tmn) – Es muss nicht immer eine Lohnerhöhung sein. Statt
mehr Gehalt können Arbeitgeber ihren Beschäftigten auch Zuschüsse
zahlen, zum Beispiel für den Kindergarten oder für Fahrten zwischen
der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Der Vorteil: Die
Zuschüsse können innerhalb bestimmter Größenordnungen steuer- und
sozialversicherungsfrei gewährt werden, erklärt der Bundesverband der
Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin. Das Geld kommt so direkt beim
Arbeitnehmer an und wird nicht zu einem großen Teil durch Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge aufgezehrt.

Eine weitere Möglichkeit sind Barzuschüsse zu Aufwendungen des
Arbeitnehmers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes.
Bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr können steuer- und
sozialversicherungsfrei gewährt werden, erläutert der BDL. Das Geld
muss vom Arbeitnehmer aber entsprechend eingesetzt werden. Möglich
ist beispielsweise die Teilnahme an Sport- oder Entspannungskursen
qualifizierter Anbieter, an Rückenschulkursen oder an
Gesundheits-Screenings und Vorsorgeimpfungen.

Barzuschüsse zu Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder im Sportverein
sind von dieser Steuerbefreiungsregelung nicht erfasst. Allerdings
kann der Arbeitgeber solche Beiträge dennoch als Sachbezug bis zu
einer Freigrenze von 44 Euro im Monat steuer- und abgabenfrei
erstatten. Diese Grenze gilt jedoch für alle Sachbezüge pro Monat
insgesamt.

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