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Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten

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Eine muslimische Lehrerin darf nicht mit Kopftuch an
einer Grundschule in der Hauptstadt unterrichten. Das Berliner
Arbeitsgericht wies am Mittwoch in erster Instanz eine Klage der Frau
ab. Das Gericht erachtete das in Berlin geltende Neutralitätsgesetz
nicht als verfassungswidrig. Das Gesetz verbietet das Tragen von
religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Die
Lehrerin hatte gegen das Land geklagt, weil sie mit Kopftuch an der
Grundschule unterrichten wollte. Vor ihrer Einstellung hatte sie
bejaht, dass sie das Neutralitätsgesetz kenne.

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