Berlin (dpa) – SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach hält eine Forschung
mit Demenzpatienten, von der diese selbst keinen Nutzen mehr haben,
unter bestimmten Bedingungen für berechtigt. Ohne eine solche
Forschung sei Fortschritt auf diesem Gebiet kaum möglich, sagte
Lauterbach am Dienstag in Berlin. In Deutschland ist Demenzforschung,
von der andere Patienten einen Nutzen haben, nicht aber der
betreffende Patient, nicht erlaubt.
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte einen Entwurf für die
Umsetzung einer entsprechenden EU-Vorgabe vorgelegt und war damit auf
Widerstand vor allem in der Unionsfraktion gestoßen. Lauterbach
knüpfte nun eine Ausweitung der Forschung an mehrere Voraussetzungen.
Der Betroffene müsse sich bei klarem Verstand mit einer
gemeinnützigen Forschung an seiner Person einverstanden erklären. Er
müsse dabei von einem Arzt über Risiken und Vorteile einer solchen
Forschung aufgeklärt werden.
Die Einverständniserklärung solle nicht, wie Gröhe das vorschlägt,
Teil der Patientenverfügung werden. Vielmehr solle das Dokument mit
der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung aufbewahrt werden.
Sollte eine solche Vollmacht über eine gemeinnützige Demenzforschung
nicht vorliegen, sei nur eine Forschung möglich, die individuellen
Nutzen bringe.
Er hoffe zwar auf einen gemeinsamen Änderungsantrag mit der
Unionsfraktion, sagte Lauterbach. In seiner Fraktion wolle er aber
die Abstimmung freigeben. In der 1. Juli Woche wolle er seinen
Kompromiss in den Fraktionen besprechen.