Berlin (dpa) – Das seit Jahren holprige Verteilsystem für begehrte
Studienplätze mit Numerus-Clausus-Schranke (NC) soll besser werden.
Wie das Magazin des Deutschen Studentenwerks («DSW-Journal») in
seiner neuen Ausgabe berichtet, haben die zuständigen 16 Bundesländer
deshalb einen neuen Staatsvertrag für das «hochschulstart»-Verfahren
der Stiftung für Hochschulzulassung beschlossen. Diese Vereinbarung
für den Nachfolger der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze
(ZVS) solle zum Wintersemester 2018/2019 greifen.
Den Länder-Plänen zufolge werden künftig auch besonders gravierende
Mangelfächer – vor allem Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie
Pharmazie – in die Online-Studienplatzbörse des «Dialogorientierten
Serviceverfahrens» (DoSV) integriert. In diesen bundesweiten
NC-Fächern gilt bisher die alte Vergabepraxis, die sich an
Abitur-Durchschnittsnoten und Wartezeiten orientiert. Erhofft werde
ein Schub, damit die deutschen Hochschulen ihre NC-Studienplätze
demnächst ganz überwiegend mit Hilfe des dafür eigens entwickelten
Bewerbungssystems «hochschulstart.de» verteilen.
Hintergrund des Reformvorstoßes: Gerade mal 103 von 177 staatlichen
Hochschulen, die NC-beschränkte Bachelor-Studiengänge anbieten,
beteiligten sich zum jetzt beginnenden Wintersemester am
internetbasierten DoSV. Die Kritik konzentriert sich auf zwei Mängel:
zum einen die zögerliche Teilnahme staatlicher Hochschulen an der
Datenbank – zum anderen Mehrfachbewerbungen von Studienberechtigten,
die so letztlich begehrte Plätze blockieren.