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Kopftuch-Urteil: Berlin soll Lehrer-Bewerberin Entschädigung zahlen

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Berlin (dpa) – Zum wiederholten Male soll das Land Berlin einer
Muslimin eine Entschädigung zahlen, weil sie wegen ihres Kopftuchs
nicht in den Schuldienst übernommen wurde. Das Landesarbeitsgericht
sprach der Frau am Dienstag eineinhalb Monatsgehälter zu, das sind
nach Angaben eines Sprechers 5159 Euro. Sie sei aufgrund ihrer
Religion benachteiligt worden.

Gleichwohl stellte das Gericht das Berliner Neutralitätsgesetz, das
Polizisten, Justizmitarbeitern und Lehrern allgemeinbildender Schulen
das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke im Dienst untersagt,
nicht in Frage. Es sei verfassungskonform auslegbar. Im konkreten
Einzelfall sei allerdings keine konkrete Gefahr für den Schulfrieden
oder die staatliche Neutralität durch das Kopftuch erkennbar gewesen,
so das Gericht. Die Vorinstanz hatte die Klage der Frau noch unter
Berufung auf das Neutralitätsgesetz abgewiesen. Berlin will gegen das
Urteil Revision vor dem Bundesarbeitsgericht einlegen, wie die
Anwältin des Landes, Seyran Ates, ankündigte.

Die Klägerin hatte sich als sogenannte Quereinsteigerin für eine
Stelle in einer Sekundarschule, einem Gymnasium oder einer
Berufsschule beworben. Für die Berufsschule, für die das
Neutralitätsgesetz im Unterschied zu allgemeinbildenden Schulen nicht
gilt, wurde die Klägerin mit Verweis auf andere, besser geeignete
Bewerber abgelehnt. Für die anderen Schultypen erhielt sie kein
Angebot.

Nach Überzeugung des Gerichts ist dies als Diskriminierung aus
religiösen Gründen zu werten. Denn im Bewerbungsgespräch sei es von
Anfang an auch um ihr Kopftuch gegangen.

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