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Klage gegen Schwimmunterricht – Muslimin scheitert auch in Karlsruhe

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Karlsruhe (dpa) – Eine muslimische Schülerin ist endgültig mit dem
Versuch gescheitert, sich aus religiösen Gründen vom gemeinsamen
Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen befreien zu lassen. Das
Bundesverfassungsgericht nahm ihre Beschwerde wegen inhaltlicher
Mängel nicht zur Entscheidung an, wie aus dem am Mittwoch
veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Damit hatte die Jugendliche
ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2013 kippen wollen.
(Az. 1 BvR 3237/13)

Sie hatte als Fünftklässlerin im Schuljahr 2011/2012 an einem
hessischen Gymnasium die Note Sechs kassiert, weil sie sich dem
Schwimmunterricht verweigerte. Das Mädchen marokkanischer Abstammung
lehnte es auch ab, wie manche ihrer Mitschülerinnen einen Burkini zu
tragen – ein solcher Ganzkörper-Badeanzug lasse nass trotzdem die
Körperkonturen erkennen. Außerdem fühlte sich die Gymnasiastin durch
den Anblick ihrer leicht bekleideten Mitschüler behelligt.

Die Verwaltungsrichter hatten vor drei Jahren den staatlichen
Bildungs- und Erziehungsauftrag über die Glaubensfreiheit gestellt.
Dieser beinhalte auch die Befugnis, Fächer gemischtgeschlechtlich zu
unterrichten. Der Schülerin sei es zuzumuten, daran teilzunehmen. Mit
diesem Urteil hat sich die Jugendliche in ihrer Verfassungsklage laut
Beschluss nicht ausreichend auseinandergesetzt: So lege sie etwa
nicht plausibel dar, warum der Burkini zur Wahrung der islamischen
Bekleidungsvorschriften nicht genügen solle.

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