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Höheres Alter kann Ausbildungsverkürzung rechtfertigen

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Eine Ausbildung in nur 12 oder 18 Monaten? Das geht – wenn Lehrlinge
schon mit genug Vorbildung starten. Dann darf die Ausbildung von
vornherein verkürzt werden. Eine gute Idee?

Hamburg (dpa/tmn) – Sind Auszubildende 21 Jahre oder älter, können
sie die Ausbildungsdauer mit Zustimmung des Arbeitgebers verkürzen.
Darauf weist Fin Mohaupt hin, Leiter der Ausbildungsberatung der
Handelskammer Hamburg. Neben dem Alter berechtigen etwa die
Hochschulreife oder eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung
dazu, die Ausbildungszeit von Anfang an zu verkürzen.

Allerdings darf eine Mindestausbildungsdauer nicht unterschritten
werden. Bei drei Jahren ist eine Dauer von 18 Monaten das Minimum,
bei zwei Jahren eine Dauer von 12 Monaten. Mohaupt rät allerdings
davon ab, auf das Minimum zu verkürzen. «Ist dann ein Azubi nur für
wenige Tage krank, bekommt er die Ausbildungszeit nicht zusammen und
wird am Ende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen.»

Manchmal liegt auch das Abitur vor, und Jugendliche wären theoretisch
berechtigt, ihre Ausbildung zu verkürzen. Tatsächlich hat der
Arbeitgeber oder auch der Auszubildende selbst jedoch Bedenken, ob es
für ihn machbar ist, den Lernstoff in der kürzeren Zeit zu
bewältigen. Dann gibt es die Möglichkeit, während der Ausbildung die
Dauer nachträglich zu verkürzen oder sich als Alternative vorzeitig
zur Prüfung anzumelden.

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