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Gut zu wissen: Was in der Ausbildung alles falsch laufen kann

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Nach der Berufsschule noch acht Stunden im Betrieb schuften und dann
auch noch den Helm für die Baustelle selber zahlen – so geht’s nicht.
Azubis haben Rechte. Doch einige Dinge klappen oftmals trotzdem
nicht.

Berlin (dpa/tmn) – In der Ausbildung sammeln viele Jugendliche ihre
erste Arbeitserfahrung. Alles ist neu – und mancher Azubi weiß gar
nicht, was er für Rechte hat. Immer wieder kommt es in Betrieben zu
Problemen. Simon Habermaaß ist Bundesjugendsekretär bei der
Gewerkschaft Verdi. Er kennt die typischen Streitpunkte und weiß, was
häufig in der Ausbildung falsch läuft. Ein Überblick:

AUSBILDUNGSPLAN: Zum Ausbildungsvertrag gehört ein
Ausbildungsrahmenplan. Darin steht, wann welche Teile der Ausbildung
im Betrieb anstehen. «Viele Auszubildende müssen Tätigkeiten ausüben,
die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben», sagt Habermaaß. Es
sei ebenfalls ein Problem, wenn Azubis Aufgaben erledigen müssen, die
zwar im Plan stehen – diese aber fast ausschließlich machen. Ein
Beispiel: Ein Azubi in einem Kfz-Betrieb muss über Monate immer nur
Reifen wechseln.

ÜBERSTUNDEN: Azubis müssen nur freiwillige Überstunden machen. «Das
heißt, Auszubildende dürfen nicht einfach angewiesen werden, länger
zu bleiben, weil es im Betrieb zu wenig Personal gibt», erklärt
Habermaaß. Ausnahmen sind absolute Notfälle. Personalknappheit ist
kein Notfall.

MINUSSTUNDEN: Wer vom Chef in der Ausbildung vom Chef nach Hause
geschickt wird, weil es nichts zu tun gibt, muss die Zeit nicht
nacharbeiten, wie Habermaaß erläutert. Ein Beispiel: Bekommt ein
Azubi einen Anruf vom Chef, dass er nicht kommen muss, ist das in der
Regel eine bezahlte Freistellung.

BERUFSSCHULE: Azubis haben ein Recht auf die Ausbildung in der
Berufsschule. «Es gibt immer wieder Fälle, in denen Betriebe in der
Berufsschule anrufen und sagen: «Heute ist viel zu tun, ich brauche
den Azubi im Betrieb.»», erzählt der Verdi-Experte. Das ist nicht
rechtens.

ARBEITSZEIT: Für alle Azubis gilt: Die Zeit in der Berufsschule ist
Arbeitszeit – inklusive der Pausen. Wer über 18 Jahre ist, muss noch
im Betrieb weiterarbeiten, wenn die Arbeitszeit mit der Zeit in der
Berufsschule nicht erfüllt ist. Für Azubis unter 18 Jahren gibt es
gesonderte Regeln, die im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt sind.

ARBEITSMITTEL: Alle Materialien, die Azubis für ihre Ausbildung
benötigen, muss der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellen.
Habermaaß nennt ein Beispiel: Wer in einer Werkstatt arbeitet und
dafür spezielle Werkzeuge, Werkstoffe oder Fach- und Tabellenbücher
benötigt, muss diese vom Betrieb kostenlos zur Verfügung gestellt
bekommen.

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