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Azubi muss Werkzeug nicht aus eigener Tasche zahlen

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Berlin (dpa/tmn) – Der Arbeitgeber darf Azubis nicht für benötigtes
Werkzeug zur Kasse bitten. Er muss ihnen alle Materialien, die sie
für ihre Ausbildung im Betrieb benötigen, kostenlos zur Verfügung
stellen. Das ist im Berufsausbildungsgesetz geregelt. Darauf weist
Simon Habermaaß von der Gewerkschaft Verdi hin. Auch wer in einer
Werkstatt arbeitet und dafür etwa spezielle Werkstoffe oder Fach- und
Tabellenbücher braucht, muss diese vom Betrieb gestellt bekommen.

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