Hamburg (dpa/tmn) – Manchmal werden Auszubildende in einer weit
entfernten Filiale des Arbeitgebers eingesetzt. Dann stellt sich die
Frage: Gehört die Anfahrt schon zur Arbeitszeit dazu? «Nein», sagt
Fin Mohaupt, Leiter der Ausbildungsberatung der Handelskammer
Hamburg. Der Weg zur Arbeit sei immer Sache der Jugendlichen – und
komme zur regulären Arbeitszeit hinzu.
Fahrt zum Betrieb ist noch keine Arbeitszeit
8. März 2017 | Keine Kommentare