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Experte: Gesetz für Lohntransparenz scheitert an der Praxis

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Bonn/Freiburg (dpa/tmn) – Es soll Ungleichheit bei der Bezahlung von
Frauen und Männern aufdecken – doch nach Expertenansicht tut das
Entgelttransparenzgesetz gerade das in der Praxis nicht. Ein Grund
dafür ist die Form, in der Unternehmen Auskunft über
Gehaltunterschiede geben müssen, erklärt Arbeitsrechtler Prof. Gregor
Thüsing im «Personalmagazin» (Ausgabe 10/2017).

Mit dem neuen Gesetz können Beschäftigte bei ihrem Arbeitgeber
erfragen, was Kollegen des anderen Geschlechts mit ähnlichen
Tätigkeiten verdienen. Der muss dann aber nicht den Durchschnitt
angeben, sondern den sogenannten Median. Und das sorgt für Probleme,
so der Direktor des Instituts für Arbeitsrecht an der Universität
Bonn. Denn der Median von Frauen- und Männergehältern kann selbst
dann identisch sein, wenn Männer durchschnittlich mehr verdienen –
und umgekehrt. Denn größere Ausreißer beeinflussen beim Median das
Ergebnis nicht.

Außerdem erfahren Beschäftigte mit dem neuen Gesetz nur das
Median-Gehalt von Kollegen des jeweils anderen Geschlechts – nicht
aber, was Kollegen ihres Geschlechts verdienen. Gibt es auch unter
Frauen oder Männern große Lohnunterschiede, zeichnet die Auskunft
daher möglicherweise ein schiefes Bild.

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