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Eltern zahlen kein Unterhalt: Das können volljährige Kinder tun

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Koblenz (dpa/tmn) – Wenn Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht
nachkommen, können volljährige Kinder sich an die Familienkasse
wenden. Dort müssen sie einen sogenannten Abzweigungsantrag
einreichen. Dadurch erlischt der elterliche Anspruch auf Kindergeld
nicht, erklärt die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Allerdings werden die
Kindergeldzahlungen dann direkt auf das Konto des Volljährigen
überwiesen. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht bis einschließlich 25
Jahre, wenn das Kind eine Ausbildung absolviert – wenn der Nachwuchs
etwa studiert, eine duale Ausbildung oder einen Freiwilligendienst
macht. Auch wenn die Ausbildung nicht sofort beginnt, erhalten Eltern
bei Wartezeiten von maximal vier Monaten Kindergeld.

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