SDS-newsline Onlinezeitung

Die Fünf-Prozent-Hürde

| Keine Kommentare

Vielen ist bekannt, dass es eine sogenannte Fünf-Prozent-Hürde bei der Wahl des Bundestags gibt. Hierbei muss eine Partei mindestens 5 Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens in drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben.
Über diese Hürde wird noch oft gestritten. Viele Bürger fühlen sich dadurch vernachlässigt, da ihre Meinungen und Ansichten im Bundestag nicht vertreten werden.
Bei den letzten Bundestagswahlen blieben 6,86 Millionen Zweitstimmen unberücksichtigt.
Ebenso wird den kleinen Parteien nicht die Chance gegeben an der Zukunft von Deutschland mitzuwirken und andere Leute von sich und ihrem Vorhaben zu überzeugen.
Der deutsche politische Kritiker Hans Herbert von Arnim unterstreicht neben dem undemokratischen Grundsatz der Fünf-Prozent-Hürde den doppelten negativen Effekt der unberücksichtigten Stimmen: „Zum einen bleibt das Gefühl zurück, dass die eigene Stimme nicht zählt. Zum anderen halfen diese Menschen indirekt auch noch jenen Parteien, die sie gar nicht gewählt haben“
Tatsächlich werden die Sitze im Parlament, die zu den unberücksichtigten Stimmen gehören sollten, zwischen den großen Parteien verteilt. Diese abgegebenen Stimmen dienen also den größten Parteien am meisten.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.